© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 35/06 25. August 2006

Meldungen

"Patriotismuswelle kein Partyphänomen"

Berlin. Für die Mehrheit der Deutschen war die Patriotismuswelle während der Fußballweltmeisterschaft kein einmaliges Phänomen. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach im Auftrag der FAZ sind 62 Prozent der Befragten der Meinung, daß es sich bei der schwarz-rot-goldenen Begeisterung um kein Partyphänomen mit kurzer Verfallsfrist handelt. Nur drei Prozent der Bevölkerung beziehungsweise zwei Prozent der unter 30jährigen Deutschen halten es für gefährlich, daß die Zuneigung zum eigenen Land mit unzähligen Deutschlandfahnen untermauert worden ist. Der Umfrage zufolge lieben drei Viertel der Deutschen ihr Land, zwei Drittel sind stolz darauf, Deutsche zu sein. Angesichts der europäischen Integration halten nur zehn Prozent der Bevölkerung die Identifikation mit dem eigenen Land für überholt. Dagegen sind 74 Prozent der Befragten davon überzeugt, daß die Nation auch im vereinten Europa die entscheidende Identifikationsebene bleiben werde. Der Auffassung, daß die deutsche Geschichte es weitgehend verbiete, Nationalgefühl zu zeigen, widersprechen 58 Prozent.

 

Urteil: Einbürgerung auch bei Verurteilung

Koblenz. Die Verurteilung eines Ausländers zu einer Haftstrafe von sechs Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen schließt eine Einbürgerung nicht aus. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz liegt in einem solchen Fall die Entscheidung im Ermessen der Behörde, die auch die berufliche und soziale Integration
des Zuwanderers berücksichtigen müsse. In dem vorliegenden Fall war dem Kläger, einem Syrer, der mehrmals verurteilt worden war, vom Landkreis Mayen-Koblenz die Einbürgerung verweigert worden. Nach Ansicht des Gerichtes könne die Behörde zwar nicht dazu verpflichtet werden, dem Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft zu erteilen, jedoch müsse über den Einbürgerungsantrag des Mannes neu entschieden werden. Dabei müsse berücksichtigt werden, daß der Mann zuletzt vor mehr als zwölf Jahren verurteilt worden sei. Der Syrer war 1971 nach Deutschland eingereist und hatte vor fünf Jahren für sich und seine Familie einen Einbürgerungsantrag gestellt.

 

Einreiseverbot für Serienstraftäter

München. Der unter dem Namen Mehmet bekannt gewordene türkische Serienstraftäter Muhlis A. darf endgültig nicht mehr nach Deutschland einreisern. Nach Angaben des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) ist eine durch die Landeshauptstadt München verfügte Ausweisung nunmehr "unanfechtbar". "Mehmet wird damit auf Dauer in Deutschland keine Straftaten mehr begehen können", sagte Beckstein. Die Wirkung der Ausweisung ist unbefristet und beinhaltet auch ein strafbewehrtes Verbot der Wiedereinreise. Muhlis A. war im vergangenen Jahr in die Türkei geflohen, um sich einer 18monatigen Freiheitsstrafe zu entziehen. Bereits 1998 war der damals 14jährige Türke nach mehr als 60 Straftaten ohne seine Eltern in sein Heimatland abgeschoben worden. 2002 war er nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nach Deutschland zurückgekehrt.

 

Blick voraus

27. August: Landesparteitag der Linkspartei Rheinland-Pfalz in Worms

1. und 2. September: Parteitag der CDU Niedersachsen in Braunschweig

2. September: Tag der Heimat des Bundes der Vertriebenen in Berlin unter dem Motto "Menschenrechte achten, Vertreibung ächten"


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