© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 35/06 25. August 2006

WIRTSCHAFT
Die fiskalische Raffgier geht an die Substanz
Klaus Peter Krause

Tollhaus Große Koalition: Sie redet davon, die Kapitalgesellschaften steuerlich zu entlasten, will aber zugleich an Steuereinnahmen nichts verlieren. Wie das geht? Ganz einfach: Man senkt zwar den Steuersatz, was sich optisch schön macht, erhöht aber den Betrag, der mit diesem Satz besteuert wird. Sprich: Man verbreitert die steuerliche Bemessungsgrundlage. So ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), Körperschaftssteuer genannt, bisher nur auf den Gewinn zu zahlen. Doch weil der Steuersatz halbiert werden soll, will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Bemessungsgrundlage Gewinn noch um Schuldzinsen sowie Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen erweitern, also Kostenbestandteile besteuern, als seien auch sie Gewinn.

Fiskalische Raffgier ist an Einfallsreichtum und Perversität schwer zu überbieten. Und an Kurzsichtigkeit ebenfalls, denn hier wird die Substanz besteuert, aus der Gewinn erst entstehen soll. "Was ist denn daran so ungeheuerlich?" hat der SPD-Politiker gefragt. Man könne doch auf Dauer nicht akzeptieren, daß ein deutscher Konzern ein Tochterunternehmen in Irland gründe, sich von dem einen dicken Kredit geben lasse, dafür hohe Zinsen zahle, die in Irland als Einnahmen niedriger besteuert würden als Gewinne in Deutschland, und diese Zinszahlungen dann bei seiner Besteuerung in Deutschland gewinnmindernd geltend mache. Aber wenn Steinbrück das verhindern will, soll er Unternehmen so besteuern, wie Irland es beispielsweise tut. Diese Folge des Steuerwettbewerbs unter den EU-Staaten ist notwendig und ursprünglich auch gewollt. Wie das geht, ist beim Steuerwettbewerb der Kantone in der kleinen Schweiz zu besichtigen. Und zu bewundern.


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