© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 04/07 19. Januar 2007

Prüfet die Geister!
von Günter Bertram

Dieser Ruf gilt den Bürgern, keiner Inquisitionsbehörde. 2001 hatte das Berliner Verwaltungsgericht dem dortigen Verfassungsschutz ins Stammbuch geschrieben, die Scientologen seien zwar ein höchst dubioser Verein, aber der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen sei weder damit noch sonstwie begründbar und bleibe nebulös. Jetzt wird das Amt gescholten, weil es sich an den rechtskräftigen Spruch hält und auf "Beobachtung" der Scientologen verzichtet.

Der Spieß aber gehört umgedreht: Wenn andere Verfassungsschutzämter weiter fragwürdige Gesellschaftspolitik treiben, dann sind sie es, die Kritik verdienen. Nicht bei Behörden, bei den Gerichten liegt die Hoffnung, daß obrigkeitliche Gängelei in ihre Schranken gewiesen wird. Der grundlegende Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2005 in Sachen JUNGE FREIHEIT scheint in die Breite und Tiefe zu wirken. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf führt ihn im Urteil vom November 2006 mit Recht gegen den dortigen Verfassungsschutz an, der seine leichtfertige Rede vom "Hegemoniestreben" der "Neuen Rechten" unermüdlich wiederholt.

Gleichwohl darf man von den Gerichten nicht zuviel erwarten. Wenn die Gesellschaft ihre Gesetze dem Zeitgeist unterwirft, wird die gerichtliche Bastion - Grundrechte hin oder her - letztlich fallen. "Europa" und seine Gerichtshöfe werden nicht helfen, sondern den Anpassungsdruck mächtig steigern.

 

Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg.


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