© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 08/07 16. Februar 2007

Linker Wunschtraum
von Eike Erdel

Jüngst hatte die soeben wiedergewählte Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) sich für ein kommunales Wahlrecht für Ausländer stark gemacht. Das ist eigentlich eine uralte Forderung der Linken. Ohne die Union, die ein allgemeines kommunales Wahlrecht für Ausländer ablehnt, wird sie sich aber nicht durchsetzen lassen, weil das Grundgesetz ein kommunales Wahlrecht für Ausländer ausschließt.

Nach Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz ist das Volk Träger der Staatsgewalt. Diese Staatsgewalt wird vom Volk unmittelbar in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Dies gilt auch für die Kommunen, weil auch dort Staatsgewalt ausgeübt wird. Und mit Volk im Sinne des Artikels 20 Absatz 2 Grundgesetz ist eindeutig das deutsche Volk gemeint. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk ist durch das dauerhafte Unterworfensein unter die Staatsgewalt gekennzeichnet. Für Ausländer besteht aber eine solche dauerhafte Bindung auch dann nicht, wenn sie längere Zeit in Deutschland leben, denn auch dann unterliegen sie weiterhin der Personalhoheit ihres Heimatstaates. Ein kommunales Wahlrecht für Ausländer ist damit verfassungswidrig. Lediglich EU-Ausländer besitzen durch eine Änderung des Grundgesetzes kommunales Wahlrecht.

Einer Grundgesetzänderung, die das Wahlrecht auf alle Ausländer ausdehnt, müßten zwei Drittel des Bundestages und des Bundesrates zustimmen. Sie dürfte somit vorerst ein linker Wunschtraum bleiben - und Oberbürgermeisterin Roth muß sich auch weiterhin ihre demokratische Legitimation beim deutschen Volk holen.


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