© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 23/07 01. Juni 2007

Einen strafen, tausend erziehen
Gesinnungsdruck: Von der Arroganz der Macht in einem schwachen Staat, der sich stark fühlen möchte
Michael Paulwitz

Wenn staatliches Handeln ideologisch wird, häufen sich die beschädigten Biographien. Über dem wohlgefälligen Gefühl, etwas für die Verbesserung der Welt und die Verfestigung der eigenen Machtposition getan zu haben, übersehen Ideologen gern die dabei willkürlich Ausgebremsten, Abservierten, ins Abseits Gestellten. Anders als Berufsverbote gegen links sind berufliche Diskriminierungen gegen mißliebige Konservative bislang kaum Anlaß zu solidarisierender Empörung gewesen. Der Fall des Rechtsanwalts Sascha Jung, dem als Mitglied der Münchner Burschenschaft Danubia aufgrund eines nachweisbar unsinnigen Eintrags im bayerischen VS-Bericht verweigert wird, dem Rechtsstaat als Richter zu dienen, ist ein Prüfstein für den Stand der Freiheit im Staate.

Berufsverbote bestrafen Staatsbürger an ihrem persönlichen Lebensentwurf für ihre Gesinnung. Totalitäre Regime lieben es, ihre Staatssubjekte mit dieser Handhabe zu disziplinieren. "Berufsverbot" war für die Linke daher ein griffiges Reizwort, um sich gegen den "Radikalenerlaß" von 1972 und seine Anwendung zu wehren. Um die Verteidigung des Rechtsstaates ging es dabei freilich den wenigsten; während Betroffene auf der Linken zuverlässig breite Kampagnen-Unterstützung erwarten konnten, wurden berufliche Diskriminierungen gegen konservativ oder "rechts" verortete Bürger ebenso zuverlässig ignoriert, wenn nicht gar begrüßt und eingefordert.

Nun also das Berufsverbot gegen Sascha Jung: Ein Burschenschafter wird wegen seiner Mitgliedschaft in einer freiheitlichen, nationalkonservativen, traditionell eher obrigkeitskritischen Verbindung von der Staatsmacht schikaniert, nicht weil er etwas Unrechtes getan hätte, sondern weil er die negative Bewertung seines Bundes durch die Regierung nicht teilt. Da liegt es nahe, Bayerns Innenminister Beckstein mit einem modernen Metternich zu vergleichen oder in ihm den Wiedergänger eines SED-Büttels zu erblicken. Die Sache ist indes verzwickter.

Der Vergleich mit der DDR oder der "Demagogenverfolgung" der Restaurationszeit greift allenfalls auf den ersten Blick. Die Bundesrepublik Deutschland ist - alles in allem - ein demokratischer Rechtsstaat, der allerdings in Gefahr steht, ausgehöhlt und für Partikularinteressen mißbraucht zu werden.

Der Begriff der "wehrhaften Demokratie" suggeriert einen starken Staat, der in Wahrheit ein schwacher ist. Schon die Tatsache, daß Deutschland als Sonderfall unter den westlichen Demokratien glaubt, einen Inlandsgeheimdienst wie den "Verfassungsschutz" zu brauchen, spricht für mangelndes Selbstbewußtsein. Ein freiheitlicher Staat hat es nicht nötig, seine Bürger zu bespitzeln - abweichende Meinungen kann er ertragen, Gesinnungsdelikte sind ihm unbekannt, und für die präventive Bekämpfung krimineller Machenschaften ist die Polizei zuständig.

Fataler noch ist, daß die Anwendung des "Verfassungsschutzes" und anderer Instrumente der "wehrhaften Demokratie" nicht einer vordefinierten Staatsraison folgt, sondern dem Geschick einzelner Interessengruppen, den Staat auf ihre Linie zu bringen. Da sind zum einen die Parteien, die gern das Wohl des Gemeinwesens mit dem eigenen bzw. dem ihrer Gefolgsleute verwechseln. Die Partei des Herrn Beckstein ist ein Paradebeispiel dafür, wie Parteipolitiker den "Verfassungsschutz" als Instrument zur Absicherung eigener Interessen zweckentfremden.

Paradigmatisch hierfür ist der Umgang mit der rechtsdemokratischen Partei der Republikaner. Die Zahl der Staatsdiener ist Legion, die unter Verweis auf beharrlich vorgetragene und nie erhärtete "Anhaltspunkte auf Vorliegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen" mit beruflichen Nachteilen wegen ihres Mitwirkens in dieser Partei überzogen wurden: Polizeibeamte, die trotz bester Beurteilungen nicht mehr befördert wurden, Berufssoldaten und Verwaltungsbeamte, die strafversetzt bzw. mit Disziplinarverfahren bedroht wurden - keiner, der den Rechtsweg beschritt, hat seinen Prozeß verloren, doch viele haben dem doppelten beruflichen und privaten Druck nicht standgehalten. Inzwischen verschwinden die Republikaner aus den VS-Berichten, die beschädigten Biographien bleiben.

Mit parteiegoistischem Wegbeißen von Konkurrenz allein ist kaum zu erklären, warum gerade Unionspolitiker sich derart verbissen der Bekämpfung konservativer Milieus widmen, in denen sie früher mal beheimatet waren. Freuen kann sich darüber nur das Netzwerk der "Antifaschisten", das konsequent daran arbeitet, den Staat zum Hilfswerkzeug seines ideologischen Kampfes um Meinungshegemonie zu machen. Mit dem Ergebnis, daß ausgewiesene Linksextremisten heute statt mit Berufsverboten mit Fördergeldern für den Kampf "gegen Rechts" rechnen können, der sich unter achselzuckender bis tatkräftiger Beteiligung der Unionsparteien gegen deren eigene Substanz richtet.

Dieser ideologische Machtkampf ähnelt unter dem Markennamen "Aufstand der Anständigen" einer McCarthy-Inquisition unter anderen Vorzeichen und hat ähnlich viele Lebensentwürfe ramponiert. Am prominenten Ende der Liste stehen Namen wie der als "Antisemit" diffamierte Ex-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann und der schäbig in den Ruhestand gejagte General Reinhard Günzel; zu den beiläufigen Opfern zählt jene Jung-Unionistin, die sich wegen ihrer Mitgliedschaft im harmlosen Jung-Weikersheim-Zirkel als fünfte Kolonne einer rechten Verschwörung gebrandmarkt fand und erschreckt ihre Karrierepläne in der Stuttgarter Staatskanzlei aufgab.

Funktionieren kann das nur im Zusammenspiel mit Meinungsmachern, die auf Stichwort den Staat mit hysterischen Kampagnen unter Druck setzen. Der Empörungsmaschinerie ist es gleich, wem sie das Leben ruiniert, um Schlagzeilen zu machen: den Soldaten, die vom Dienstherren sofort fallengelassen werden, als Fotos vom Landser-Unfug mit Totenschädeln in Afghanistan in die Boulevardpresse kommen; oder zwei jungen Männern, die als gemeingefährliche "Nazis" vorverurteilt werden, weil ein politisch überkorrekter Generalbundesanwalt eine Trunkenheitsschlägerei mit einem eingebürgerten Äthiopier zur Staatssache aufgeblasen hat.

Wer gegen solche Fehlentwicklungen auftritt, ist ein Verfassungsfreund. Der Solidaritätsappell für Sascha Jung zeigt vorbildlich, wie Bürger der Demokratie zu Hilfe eilen können, um sie vor Mißbrauch zu schützen. Noch ist es nicht zu spät, den Schaden an Sascha Jungs Biographie und am Rechtsstaat selbst zu heilen.


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