© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/07 06. Juli 2007

Meldungen

Elterngeld: Gericht bestätigt Stichtag 

Berlin. Das seit Anfang des Jahres gezahlte Elterngeld muß nicht an Familien überwiesen werden, deren Kinder vor dem 1. Januar 2007 geboren worden sind. Das Aachener Sozialgericht wertete die entsprechende Stichtagsregelung, gegen die zwei Elternpaare geklagt hatten, weil sie sich benachteiligt fühlen, als verfassungsgemäß. Nach Ansicht der Richter sei ein Stichtag unumgänglich, um ein Gesetz klar zu ändern. Ohne eine solche Regelung seien die finanziellen Auswirkungen der Änderung für den Staat nicht zu kalkulieren. Der Vorsitzende der deutschlandweiten "Initiative geboren 2006", die sich gegen die Stichtagsregelung einsetzt, kündigte weitere Klagen an, notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Das im vergangenen Jahr beschlossene Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohnes, wenn die Arbeitszeit vollständig oder teilweise reduziert wird. Monatlich werden mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro gezahlt.

 

Deutschpflicht für Kölner Moschee

Köln. Der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma hat sich im Streit um den Bau der Moschee  in Köln-Ehrenfeld für eine vertraglich festgelegte Sprachregelung ausgesprochen. Alles, was in dem islamischen Gotteshaus gesprochen und gelehrt werde, müsse in deutscher Sprache nachvollziehbar sein, forderte der CDU-Politiker im Kölner Stadt-Anzeiger.  Zudem sollte die Moschee seiner Ansicht nach etwas kleiner ausfallen, "sofern das machbar ist". Unterdessen hat sich die Dombaumeisterin des Kölner Domes, Barbara Schock-Werner, für niedrigere Minarette ausgesprochen. "Ob die Moschee derart triumphierend daherkommen muß, sollte überdacht werden", sagte sie der Katholischen Nachrichten-Agentur. Statt wie bisher geplant zwei 56 Meter hohe Minarette zu errichten, schlug sie für die Türme eine Höhe von 35 Metern vor. Die bislang geplante Höhe sei gemessen an der christlichen Tradition in der Stadt zu anspruchsvoll, sagte Schock-Wernder, die als Jurymit­glied selbst an der Auswahl des Entwurfs für die Moschee beteiligt gewesen ist.

 

Beleidigung: Geldstrafe für Ex-Stasi-Offizier

Berlin. Ein ehemaliger Stasi-Offizier ist wegen Verleumdung des Leiters der Gedenkstätte Hohenschönhausen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah es als erwiesen an, daß der Sprecher des sogenannten MfS-Insiderkomitees, eines Sammelbeckens ehemaliger Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, in einem offenen Brief an Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses behauptet hatte, daß man den Direktor der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, "öffentlich und ungestraft als Volksverhetzer bezeichnen darf". Das Gericht erkannte hierin eine falsche Tatsachenbehauptung und verurteilte den Ex-Offizier zu 70 Tagessätzen je 30 Euro. Knabe sagte, er hoffe, daß das Urteil dazu beitrage, "daß die Stasi-Opfer und ihre Gedenkstätten in Zukunft nicht mehr so leicht durch den Dreck gezogen werden können".

 

RAF-Terroristin freut sich über Krawalle

München. Die ehemalige RAF-Terroristin Inge Viett hat sich zustimmend über die Krawalle von Linksextremisten beim G8-Gipfel in Heiligendamm geäußert. Es sei "schon toll" gewesen, daß es einen "so starken Widerstand gegen die Repression der Polizei" gegeben habe, zitiert der Focus Äußerungen der Ex-Terroristin, die 1981 einen französischen Polizisten so schwer verletzt hatte, daß dieser seitdem querschnittsgelähmt ist. In der DDR, die nach Ansicht Vietts vom "Imperialismus zerschlagen" wurde, sei der Machtapparat "auf der Seite der Bevölkerung" gewesen.


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