© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 38/07 14. September 2007

Gelddruckmaschine
von Klaus Peter Krause

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird die Selbstherrlichkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weiter kräftigen: beim Ausweiten der Programme, beim Produzieren von Kosten und anschließend beim Erhöhen ihrer Gebühren für Hörer und Zuschauer sowie beim Ausweiten auf PC- und Handy-Besitzer. Denn mit ihrer Klage haben sich ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Ministerpräsidenten der Bundesländer durchgesetzt.

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Anstalten (KEF) hatte vorgeschlagen, die Gebühren von 2005 an um monatlich 1,09 Euro zu erhöhen. Die Ministerpräsidenten waren aber erstmals unter dem KEF-Vorschlag geblieben und hatten nur eine Anhebung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat bewilligt. Wegen dieser Differenz von nur 21 Cent zogen die Anstalten vor Gericht, natürlich um des Grundsätzlichen willen. Das Grundsätzliche ist demnach: Was immer die KEF als Finanzbedarf errechnet und daraus an Gebührenerhöhung vorschlägt, ist unantastbar, gleichsam heilig.

Daß sich der Finanzbedarf auch vermindern läßt, indem gespart wird und öffentlich-rechtlich nicht gerechtfertigte Programme gestrichen werden, scheint völlig außerhalb der Vorstellungswelt von Anstalten und KEF zu liegen. Man weist Kosten nach, und schon ist klar, wie hoch der Finanzbedarf ist, um sie zu decken. Eine wunderbare Gelddruckmaschinerie. Hinnehmbar ist das nicht, eine Rechtsänderung dringend vonnöten.


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