© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 39/07 21. September 2007

Dem Staat schädlich
von Günter Bertram

Ob der Abschuß eines als Terrorwaffe verwendeten Flugzeugs befohlen werden kann, ist eine Frage von tödlichem Ernst: Kann und soll man dergleichen überhaupt rechtlich regeln? Oder ist im geflissentlich tabuisierten Fall auf den Satz "Not kennt kein Gebot" Verlaß? Darauf nämlich, daß sich dann jemand findet, der das Nötige tut und dafür persönlich den Kopf hinhält?

Die Sache verlangt schließlich - so oder so - nach einer gründlichen, aber auch realistischen Debatte. Nun wird das Problem zwar gerade dieser Tage wieder debattiert, aber getreu dem Stil unserer "politischen Kultur" in markigen Interviews des Verteidigungsministers und schrillen Gegenreden der anderen Seite, denen es offenbar beiden um ihre Profilierung vor den Wählern geht, kaum um die Sache.

Wenn der Wehrverband der Kampfjet-Piloten dem Minister für den Ernstfall den soldatischen Gehorsam aufkündigt und Befehlsverweigerung in Aussicht stellt, so hat sich Jung diese ganz ungewöhnliche Warnung durch sein lautes Bramarbasieren selbst eingebrockt. Denn wie die Dinge jetzt liegen, ließe sich die Rechtmäßigkeit einer ministeriellen Abschußorder mit respektablen Gründen bezweifeln. Dann aber würde sie den Untergebenen nicht binden. Für die erneute Prüfung der Sache hätte der Bundestag also triftigen Grund. Der gegenwärtige Schlagabtausch aber ist eine dem Staat schädliche Gespensterdebatte.

 

Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg.


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