© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 40/07 28. September 2007

Leitbild berufstätige Mutter
Sozialpolitik: Die CDU will letzte bürgerliche Positionen nun auch beim Schutz der Ehe räumen
Paul Rosen

Wenn die CDU auf ihrem jetzigen Kurs bleibt, wird auch nach der nächsten Bundestagswahl mindestens eine sozialdemokratische Partei an der Macht sein", kommentierte kürzlich die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung und meinte damit vor allem deren Wirtschafts- und Finanzpolitik. Doch die Sozialdemokratisierung der CDU schreitet auch in anderen Feldern voran. Letzte bürgerliche Positionen wie der besondere Schutz der Ehe sollen geräumt werden. Und wieder einmal ist Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Vorreiterin bei dem Versuch, die CDU zur "modernsten Partei Europas" (so ein Motto vom Leipziger Reform-Parteitag 2003) zu machen.

Fallen könnte jetzt das steuerliche Ehegattensplitting, das bei einem Bruttolohn von 120.000 Euro im Jahr 9.000 Euro ausmachen kann. Die Steuervergünstigungen werden gebraucht, um Entlastungen für Familien an anderer Stelle zu finanzieren. Ehepaare mit Kindern würden damit ihre eigenen Steuervergünstigungen bezahlen.

Das Splitting ist eine beinahe schon genial zu nennende deutsche Erfindung im Steuerrecht. Die Einkommen eines Ehepaares werden danach zuerst zusammengerechnet und dann durch zwei dividiert. Von der Summe wird die Steuerschuld in der Einkommensteuertabelle ermittelt. Dieser Betrag wird dann mit zwei multipliziert. Das Ergebnis ist die zu zahlende Einkommensteuer des Ehepaares. Bei einem linear-progressiven Steuertarif, bei dem niedrigere Einkommen weniger belastet werden als hohe, führt das Splitting zu hohen Entlastungswirkungen für Ehepaare, bei denen ein Partner arbeiten geht und der andere nicht. Bei einem Jahresbruttolohn eines Alleinverdieners von 30.000 Euro beträgt der Splitting-Vorteil gegenüber dem unverheirateten Arbeitnehmer 3.493 Euro, bei 50.000 sind es 4.875 Euro.

Der Splittingvorteil sinkt, wenn beide Ehepartner Einkünfte haben. Bei einem Verhältnis von 70 zu 30 der Einkünfte beider Partner sinkt der Vorteil bei 30.000 Euro Jahresbruttolohn auf 1.024 Euro. Bei 50.000 Euro reduziert sich der Splitting-Vorteil auf ganze 265 Euro im Jahr. Der Splitting-Effekt tritt überhaupt nicht auf, wenn beide Ehepaare gleich viel verdienen. Dann werden sie de facto besteuert wie Singles.

Das Splitting kommt also in allererster Linie den Familien zugute, bei denen ein Partner zu Hause bleibt und sich um die Kinder kümmert. Nach Angaben des CSU-Familienexperten Johannes Singhammer sind das 90 Prozent aller Ehegattensplitting-Fälle. Vater Staat läßt sich diese Förderung von Ehe und Familie rund 20 Milliarden Euro im Jahr kosten. Veränderungen könnten leicht an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen: Nach der Rechtsprechung der höchsten deutschen Richter handelt es sich beim Splitting nicht um eine Steuervergünstigung, sondern um eine an dem Schutzgebot des Artikels 6 ("Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung") des Grundgesetzes und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare orientierte sachgerechte Besteuerung.

Da das Grundgesetz nicht nur die Familie, sondern auch das Institut der Ehe unter besonderen Schutz steht, wird es schwierig, das Splitting einzugrenzen. Selbst die SPD, die seit Jahren Eingriffe fordert, hat bis heute kein verfassungsrechtlich überzeugendes Modell vorlegen können. Die CDU begibt sich auf einen anderen Weg. Längst hat das "Familiensplitting" den Weg in den aktuellen Entwurf des CDU-Programms gefunden. Von der Leyen vertritt die Ansicht, daß Familie unabhängig von standesamtlichen Vorgaben vorkommt und daher auch unabhängig vom Zwang des Heiraten zu fördern sei.

Ehebezogene Maßnahmen wie das Splitting, aber auch die Witwenrente, würden sich auf 74 Milliarden Euro jährlich summieren, die reine Familienförderung wird nur auf 44 Milliarden veranschlagt. Beim Familiensplitting würde sich auch die Zahl der Kinder steuermindernd auswirken. Selbst ein Einstieg würde viele Milliarden kosten und wäre tatsächlich nur mit Einschränkungen beim Ehegattensplitting gegenzufinanzieren, wenn der Staat nicht Geld aus anderen Quellen auftreibt.

Hinter solchen Absichten steht jedoch mehr als Familienförderung. Nicht berufstätigen Ehefrauen, egal ob mit Kindern oder ohne, soll es unmöglich gemacht werden, zu Hause zu bleiben, sondern sie werden auf kaltem Wege gezwungen, eine Beschäftigung aufzunehmen. "Wenn man in der Familienpolitik zum Beispiel den Eindruck erweckt, ein Leitbild zu erzwingen, eine Frau habe immer berufstätig zu sein, dann widerspricht das dem Lebensgefühl von zwei Dritteln der Menschen in Deutschland", so CSU-Chef Edmund Stoiber in einem seiner letzten Interviews vor dem CSU-Parteitag. In einer Art Abschiedsbotschaft wagt Stoiber es, von der Leyen einiges mit auf den Weg zu geben: "Ich vermisse von ihr das eine oder anerkennende und lobende Wort für die Frauen im Besonderen, die aus bestimmten Gründen verzichten, berufstätig zu sein, um ihre Familie als Hauptarbeit zu sehen - und vor allen Dingen auch die Kinder."

Auf diesem Boden, den von der Leyen kräftig düngt, gedeihen solche Ideen wie Verzicht auf das Splitting oder sogar die "Ehe auf Zeit". Dieser Boulevardzeitungsvorschlag der Fürther Landrätin Gabriele Pauli, die CSU-Vorsitzende werden will, paßt im Ergebnis zu von der Leyens Vorstellungen. Wer den Schutz der Ehe einschränken will, kann sie auch zeitlich begrenzen. Multikulturell ist die Idee auch noch: Die Ehe auf Zeit gibt es im schiitischen Bereich des Islam.

Foto: Paar bei der Trauung: Ehe und Familie stehen noch unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes


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