© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 40/07 28. September 2007

Leserbriefe

Zu: "Von der Bildfläche verschwunden" von Dieter Stein, JF 39/07 und "Fall Eva Herman", JF 38/07

Nagen an den Wurzeln

Nach 1945 ist Deutschland zu einer Demokratie geworden, die von Millionen von Bürgern getragen wird, die sie verinnerlicht haben. Leider müssen wir aber immer wieder feststellen, wie unsere demokratische Ordnung in Frage gestellt wird, wie an ihrem Fundament genagt wird: In der vergangenen Woche las ich, daß beim Treffen der Schlesier in Hannover Bücher nicht ausgelegt werden durften, was mich an Bücherverbrennungen erinnert.

Der Rauswurf Eva Hermans aus dem Fernsehsender NDR ist leider ein weiteres Indiz dafür, daß - wie in der Edda beschrieben - ein bösartiger Wurm an den Wurzeln der Weltenesche nagt. Die Meinungsfreiheit befindet sich in einem Dauerzustand der Gefährdung, wobei besonders erstaunt, wie viele Journalisten es gar nicht mitbekommen, daß sie an dem Ast sägen, auf dem sie noch halbwegs bequem sitzen.

Hans-Dieter Pfeiffer, St. Paul, Österreich

 

Geradezu grotesk

Bei der Bekanntgabe des Entlassungsgrundes für Eva Herman war ich sehr entsetzt darüber, was ein öffentlich-rechtlicher Sender unter Meinungsfreiheit versteht. Leider wird dieses Thema im Artikel "Die Jagd ist eröffnet ..." von Frau Kositza kurz angerissen und für mich nur unzureichend abgehandelt. Aber dann nimmt der Artikel eine erstaunliche Wendung. Erst wunderte ich mich nur über die Vergleiche von NS-Familienpolitik mit Frau von der Leyens Bestreben, auch berufstätigen Frauen bei der Kindererziehung das Leben zu erleichtern. Ich nehme an, daß das Erkennen dieses Zusammenhanges die Autorin so begeistert hat, daß sie ihre These über die Merkmale von Kindererziehung in einer Diktatur auch gleich mit dem Beispiel der Ganztagskinderbetreuung im Sozialismus festigte.

Es ist für mich als berufstätige Frau, die gerne Kinder haben möchte, geradezu grotesk, diese neue Richtung in der Familienpolitik als Propaganda zu verhöhnen. Ich gehöre zu genau jener in vielen Ihrer Artikel beschriebenen "Verweigerergeneration", die mit Mitte Dreißig noch keine Kinder haben, weil man sich bei praktisch nicht vorhandenem staatlichen Betreuungsangebot für Kleinkinder ganz einfach zwischen Kind und Karriere oder bei Freiberuflern gar Existenz entscheiden muß. Beides läßt sich erst vereinbaren, wenn man sich aufgrund eines überdurchschnittlichen Einkommens eine private Vollzeitbetreuung leisten kann. Eine Ganztagsbetreuung in Kinderkrippen als sozialistisches Kinderentfremdungsbegehren zu bezeichnen ist genauso platt und unausgegoren wie die verbalen Hiebe der Medien für Frau Herman, die die Autorin so verurteilt.

In ihrem Artikel "... das Wild zum Abschuß freigegeben" liefert Anni Mursula mit dem Zitat der Frage eines Journalisten an Frau Herman angeblich gleich den Beweis, was für eine schlechte Kinderstube die Sprößlinge solcher sozialistischen Erziehungsanstalten haben. Ich bin sehr befremdet, wie bösartig die beiden Autorinnen einen Lebensweg verurteilen, der ihnen vermutlich völlig fremd ist. Ich selbst bin in sozialistischen Kinderkrippen und Kindergärten betreut worden. Wer in der ehemaligen DDR aufgewachsen ist, muß bei der Behauptung von Frau Kositza, schon im Kindergarten ideologischer Gleichschaltung bei gleichzeitiger Entfremdung vom Elternhaus ausgesetzt gewesen zu sein, einen Lachkrampf bekommen.

Ich wünsche mir, daß jeder durch die vom Staat gegebenen Bedingungen die Möglichkeit bekommt, sein Familien- und Berufsleben zu gestalten wie er möchte, sei dies nun als Vollzeithaus- oder Karrierefrau. Weder sollten die Hausfrauen belächelt noch die berufstätigen als Rabenmütter oder Opfer von Frau von der Leyens angeblicher Ideologie beschimpft werden.

Dr. Birgit Müller, Frankfurt am Main

 

Heute absolut intolerant

Die 68er haben offensichtlich wichtige Zentralstellen in den Medien besetzt. Der Zeitgeistfanatismus bekommt in dem Rausschmiß von Eva Herman (nach dem Fall Hohmann) eine neue Dimension! Inzwischen folgte noch ein Angriff auf Kardinal Meisner. Auch hier empören sich linkslastige Gottlose über den Ausspruch "entartete Kultur". Wenn dieser Begriff auch von den Nazis gebraucht wurde, so entspricht er doch der normalen deutschen Sprache und dürfte weit weniger Anstoß erregen als die Nachahmung der nationalsozialistischen Methode, alle unbequemen Querdenker aus der Öffentlichkeit zu entfernen!

Die 68er reden links und handeln rechts. Als sie sich noch nicht durchgesetzt hatten, forderten sie Toleranz, heute sind sie absolut intolerant. Nationalsozialistische Intoleranz habe ich zur Genüge in einer religiös verfolgten Familie negativ erfahren. Der Aufschrei fehlte damals und fehlt heute. Ist nicht auch die Redaktion der JF zu leisetretend?

Gerd Priggemeier, Schwerte

 

Fast schizophrener Zustand

Die neuerlichen Ausfälle gegen jüngste Äußerungen von Eva Herman nahm ich fast gleichzeitig mit einem Bericht in der Ostsee-Zeitung über die Verleihung des "Courage-Preis 2007" der mecklenburg-vorpommerschen Landtagsfraktion der Linken gegen rechte Umtriebe zur Kenntnis. Die Festansprache dieser Veranstaltung wurde von dem wegen Kokain-Besitzes vorbestraften Michel Friedman gehalten.

Der fast schizophrene Zustand unserer gesellschaftlichen Strukturen kann kaum deutlicher als durch eine Gegenüberstellung dieser beiden Fälle beleuchtet werden: Im einen Fall verliert eine juristisch unbescholtene Frau ihre beruflichen Grundlagen, weil sie ihr verfassungsgemäßes Recht auf Meinungsäußerung vielleicht etwas unglücklich formuliert, aber dennoch mit ehrenwerter Zielsetzung wahrgenommen hat. Im anderen Fall antichambrieren Wirtschaft, Kultur, Medien und Parteien bei einem wegen Kokainbesitzes Vorbestraften, dem seinerzeit zudem auch Kontakte zu Prostituierten nachgesagt wurden, mit Posten-, Vortrags- und Moderatorenangeboten und heben ihn dadurch auf das Podest der Vorbildhaftigkeit. Muß man sich bei diesen Vorbildern noch über die Zunahme krimineller Delikte in Politik und Wirtschaft wundern?

Wolf-D. Rosenblatt, Mittelbrunn

 

 

Zu: "Das Chorheulen der Ahnungslosen" von Klaus Motschmann, JF 39/07

Machen wir uns nicht lächerlich

Wurde denn nicht auch das Wort "Führer" für einen der größten Massenmörder in der Geschichte mißbraucht? Machen wir uns denn nicht langsam lächerlich, krampfhaft nach solchen in der damaligen Zeit verwendeten Begriffen - heute wieder verwendet - zu suchen, um anschließend den "Täter" von einem Heer Entrüstlingen überfallen zu lassen?

 Hans Schwarz, München

 

 

Zu: "Dem Staat schädlich" von Günter Bertram, JF 39/07

Aufforderung für Terroristen

Eine von Terroristen entführte Passagiermaschine fliegt ein Ziel an, um noch möglichst viele weitere Menschen zu töten. So geschehen am 11. September 2001. Nur eine verantwortungslose und hirnrissige Ideologie kann fordern, daß eine solche Maschine nicht abgeschossen werden darf. Die Passagiere sind sowieso verloren, aber Tausende andere Menschen könnten gerettet werden. Und für Terroristen ist eine solch abstruse Einstellung geradezu eine Aufforderung, ihre Verbrechen in Deutschland künftig ungehindert durchzuführen.

Herbert Gaiser, München

 

 

Zu:  "Aus der sicheren Deckung heraus" von Paul Rosen, JF 38/07

Eine Mogelpackung

Schon in der Vergangenheit haben Unionspolitiker vor Wahlen konservative Töne angeschlagen, die anschließend wieder verhallten. Die "deutsche Leitkultur" war ein solcher Begriff. Heute kommt er bestenfalls noch als "Leitkultur in Deutschland" daher. In naher Zukunft könnte mit dieser Begriffsverdrehung ohne Zweifel auch der Islam gemeint sein.

Der sogenannte "Einstein-Pakt" bewegt sich auf die Grenzen der politischen Korrektheit zu, kommt ihr aber niemals so nahe, daß sich der dort herrschende Gestank des Unaussprechlichen an ihm festsetzen könnte. Nur einfältige Menschen erkennen nicht, daß ihnen hier von CDU/CSU-Wahlstrategen eine Mogelpackung untergeschoben werden soll.

Joachim Reuter, Mönkeberg

 

 

Zum Leserbrief  "Das im Namen der Demokratie!" von Winfried Amelung, JF 38/07

Eine regelrechte Hexenjagd

Die klaren, mutig-unangepaßten Worte in diesem Leserbrief sind wohltuend, wenn man tagaus, tagein nur die sattsam bekannten Klischees und Phrasen von den an diesem Punkt weithin uniformen Medien zum Thema "Rechts" zu hören und zu lesen bekommt. Dabei wird bekanntermaßen - und vielfach ganz bewußt - meist nicht unterschieden, weder dem Wort noch der Sache nach, zwischen rechts, rechtsextrem, rechtsradikal und so weiter.

Gleichgelagert ist die üble Kampagne gegen Eva Herman. Doch nun ist die Hatz zu Ende, der Fangschuß abgegeben, das Wild zur Strecke gebracht. Endlich wurde ein Vorwand gefunden, sie abzuschießen. Sie störte diese ach so schöne heile, politisch-korrekte (Medien-)Welt, und so wurde eine regelrechte Hexenjagd veranstaltet. So sieht sie also aus, die vielgepriesene Toleranz! Und Meinungsfreiheit? Die wird auch nur hochgehalten, solange sie den linken Meinungsmachern in den Streifen paßt. Da kann auch ich nur sagen: Armes Deutschland!

Karl Walther, Gelenau

 

 

Zum Leserbrief  "Die verfassungsrechtliche Lage" von Michael Pfeiffer, JF 38/07

Symbol des Religionszwanges

JF-Leser Michael Pfeiffer meint, es entspreche "eindeutig" der verfassungsrechtlichen Lage, daß auch wenn dies nicht seine persönliche Meinung sei, im Klassenzimmer das muslimische Kopftuch neben dem Kruzifix gleichberechtigt sein müsse. Er verweist zur Begründung auf den Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheit vor dem Gesetz). Er meint aber im Grunde wohl eher Artikel 4 des Grundgesetzes (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit) und übernimmt zugleich eine sehr vereinfachende "Interpretation" dieser Grundrechte.

Es wird immer übersehen, daß dem Grundgesetz eine Präambel vorangestellt ist, in der es heißt, daß sich das "Deutsche Volk" "im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen" dieses Grundgesetz gegeben hat. Damit wurde seinerzeit der ethische Rahmen abgesteckt, in dem sich die Staatsgewalt bewegen soll. Mit "Gott" war für die "Väter des Grundgesetzes" natürlich der christlich-jüdische Gott gemeint, der sich signifikant von Allah unterscheidet.

Da Gott nach christlicher Auffassung - im Gegensatz zum Islam - dem Menschen die Freiheit läßt, an ihn zu glauben oder nicht (Jesus selbst hat niemanden zum Glauben gezwungen!), war und ist der Gottesbezug der Präambel des Grundgesetzes letztlich auch für Atheisten und Andersgläubige tolerierbar. Die Glaubens-, Bekenntnis- und Religionsausübungsfreiheit wurde daher auch in Artikel 4 des Grundgesetzes als Grundrecht festgeschrieben. Das christliche Kreuz symbolisiert diese Freiheit und letztlich unsere gesamte Werteordnung. Es steht daher nicht etwa für einen christlichen Gottesstaat.

Das Kopftuch dagegen ist alles andere als ein dem Kreuz vergleichbares religiöses Symbol. Kopftuchtragende muslimische Mädchen und Frauen haben nämlich nicht die (religiöse) Freiheit, das Kopftuch abzulegen. Tun sie es dennoch, drohen ihnen Schikanen durch die Familie bis hin zum "Ehrenmord". Diesen Mädchen und Frauen wird also mit dem Aufzwingen des Kopftuches das Grundrecht auf Religionsfreiheit (aber auch weitere Grundrechte!) von den muslimischen Glaubensgenossen regelrecht abgesprochen.

Das Tragen des muslimischen Kopftuches ist darum auch nicht Ausübung der Religionsfreiheit im Sinne des Artikels 4 des Grundgesetzes, sondern Symbol des Religionszwanges und hat daher im Klassenzimmer und in Deutschland oder in der EU nichts zu suchen.

Annette Freifrau Hiller von Gaertringen, Bitburg

 

 

Zu: "Politisch motiviert" von Gerhard Vierfuß, JF 38/07

Die Gesetzeslage reicht aus

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Gesetzgebung! Die durch die Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt beantragten Änderungen beziehungsweise Verschärfungen des Strafgesetzbuches im Hinblick auf sogenannte "Haßkriminalität" sind in jeglicher Hinsicht überflüssig.

Denn Paragraph 46 II des Strafgesetzbuches gibt dem Tatrichter im Falle eines Schuldspruches die Grundsätze der Strafzumessung und die zu berücksichtigenden Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, vor: "... Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, ...". Und Paragraph 47 I des Strafgesetzbuches gibt dem Tat­richter vor, in welchen Fällen sogenannte kurze Freiheitsstrafen zu verhängen sind: "Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen."

Die Entscheidung, ob eine solche zu verhängende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, hat der Tatrichter im weiteren von der individuellen Sozial- und Kriminalprognose des Täters abhängig zu machen.

Im Rahmen der grundgesetzlich vorgeschriebenen Gewaltenteilung ist es Aufgabe eines Tatrichters, entsprechende Taten zu würdigen und sein Ermessen hinsichtlich einer Bestrafung des Täters fehlerfrei auszuüben und nicht die Aufgabe von einigen wichtigtuenden Poltikern. Die derzeitige Gesetzeslage reicht jedenfalls für alle hierfür in Betracht kommenden Fälle vollkommen aus!

Christian Stünkel, Jena

 

 

Zur Meldung: "Evangelische Kirche Deutschland", JF 38/07

Der Generalverdacht seit 1945

Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, hat (mit Bezug auf drei terrorverdächtige Konvertiten zum Islam) davor gewarnt, "Kategorien von Menschen zu bilden, die unter Generalverdacht gestellt werden", was mit "der Menschenwürde nicht vereinbar" sei. Für den seit 1945 bestehenden Generalverdacht gegen das deutsche Volk und seine Würde ist ihm aber derlei Warnung noch nicht eingefallen.

Eberhard Koenig, Baiern

 

 

Zu: "Ruhe über den Gräbern" von Matthias Bäkermann, JF 36/07

Weltbild der Meinungsmacher

Noch stärker verdrängt und vergessen - nicht zuletzt von deutschen Politikern - ist der Völkermord vorwiegend an deutschen Bewohnern auf dem Gebiet des früheren Jugoslawien, die seit Generationen und Jahrhunderten dort lebten. Verwandte meiner Frau sind nach dem letzten Weltkrieg erschlagen worden. Sie lebten als unpolitische Landwirte bei Cilly, wo sich ihr Urgroßvater mit tschechischem Namen Mitte des 19. Jahrhunderts aus dem Böhmen der Kaiserlichen und Königlichen Monarchie angesiedelt hatte.

Zu berücksichtigen ist, daß sich der organisierte Massenmord weitgehend nach dem Krieg und außerhalb kriegerischer Auseinandersetzungen ereignet hat. Dennoch war der Massenmörder Josip Broz, alias Tito, dem nach sorgfältigen Schätzungen zwei Millionen Menschen zum Opfer gefallen waren, zumal in Deutschland, jederzeit willkommen und hochgeehrt. Er lebte inmitten einer armen Bevölkerung wie ein Feudalfürst auf geraubten Besitzungen, unter anderem auf der Villa Brioni, die der Familie Stinnes gehört hat. Noch bis weit in das Jahr 1947 haben Partisanen in Südkärnten die Kor- und Saualpe unsicher gemacht, um eine Invasion vorzubereiten.

Diese Sachverhalte paßten allerdings nicht in das Weltbild unserer - nicht nur linker - Meinungsmacher, die sich stattdessen lieber mit dem angeblichen Völkermord an den Hereros nach deren Angriffen auf deutsche Farmer Anfang des 20. Jahrhunderts in Demutshaltung beschäftigen. 

Dr. Dieter L. Schramm, Rosenheim-Schloßberg


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