© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/07 09. November 2007

Familien brauchen Förderung
von Michael Lennartz

Zwei Jahre Große Koalition und zwei Jahre Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) haben jeglichen Zweifel ausgeräumt: Die Bundesregierung setzt in ihrer sogenannten "Familienpolitik" auf die Fremdbetreuung von Kindern. Nicht nur im Hinblick auf die frühkindliche Erziehung der nachwachsenden Generation ist dieser Kurs problematisch. Auch wirtschaftlich und demographisch führt er in eine Sackgasse.

Die Benachteiligung selbsterziehender Familien zeigt sich bereits bei der Steuerbemessung: Wenn Doppelverdiener (oder Alleinerziehende) ihr unter 14jähriges Kind für bis zu 6.000 Euro jährlich fremdbetreuen lassen, können sie ihr steuerpflichtiges Einkommen um bis zu 4.000 Euro senken. Für Familien mit nur einem Verdiener gilt die gleiche Regelung dagegen nur für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Eine eklatante Schieflage: Während der Kinderfreibetrag unter dem Existenzminimum liegt, ist die Fremdbetreuung steuerlich absetzbar. 

Der Plan von Bundesfamilienministerin von der Leyen, bis zum Jahr 2013 weitere 500.000 Krippenplätze zu schaffen und dafür von seiten des Bundes insgesamt vier Milliarden Euro bereitzustellen, macht vor allem eines deutlich: Der Staat erwartet von den jungen Müttern, daß sie nach einem Jahr, spätestens aber nach Ablauf der Elternzeit von drei Jahren, wieder berufstätig werden. Pro Jahr werden in Deutschland ca. 600.000 Kinder geboren. Bis zum Erreichen des Kindergartenalters von 3 Jahren müssen demnach rund 1,8 Millionen Kinder betreut werden. Durch das Elterngeld werden Eltern in der Regel ein Jahr lang finanziell unterstützt; so bleiben zwei Jahre, für die die Bundesregierung Krippenplätze bereitstellen will. Dies entspricht 1,2 Millionen Plätzen. Aber nur 30 Prozent der Mütter, also etwa 390.000, wollen nach dem dritten Lebensjahr des Kindes wieder arbeiten gehen. Wer 750.000 Krippenplätze schaffen will, plant also ganz offensichtlich am tatsächlichen Bedarf der Familien vorbei. Warum?

750.000 Krippenplätze entsprechen einer Schwankungsreserve von 3,75 Jahren. Das weiß auch Ursula von der Leyen. Durch die Rekrutierung von Kindern nicht erwerbstätiger Mütter muß sie versuchen, diesen künstlich erzeugten Überhang abzubauen. Mit anderen Worten: Die Fremderziehung unserer Kinder wird in sozialistischer Manier systematisch vorbereitet und umgesetzt.

Es ist wissenschaftlich belegt, daß Fremderziehung in den ersten Lebensjahren zu Lasten der Kinder geht. Ebenso sinkt die Zahl der geborenen Kinder bei steigender Erwerbsquote der Frau. Das demographische Problem soll wie bisher nicht durch mehr Geburten gelöst, sondern verschoben werden. Doch abgerechnet wird später: Als Arbeitnehmerinnen zahlen die Frauen meistens Rentenversicherungsbeiträge, von denen Großvaters Rente am nächsten Monatsanfang gezahlt wird. Wenn die heute 35jährige in 32 Jahren Rentnerin wird, werden nicht genug Beitragszahler da sein, die ihre Rente und die ihres Mannes zahlen. Ihre soziale Sicherung wird geopfert, um der Generation der Verursacher des demographischen Problems - den Jahrgängen 1937 bis 1949 - mehr Rente zu zahlen, als sie und ihre ehemaligen Arbeitgeber jemals eingezahlt haben.

Vor diesem Hintergrund ist es unverzichtbar, politisch dafür zu sorgen, daß Eltern durch eine angemessene Bezahlung ihrer Erziehungsarbeit nachkommen können. Heute erwirtschaften 100 Erwerbstätige die Renten für 36,8 Personen über 60 Jahre. Im Jahr 2050 werden auf 100 Erwerbstätige 91,4 Personen über 60 Jahre entfallen. Dies führt zu einer drastischen Erhöhung der Rentenbeiträge um den Faktor 2,4 auf ca. 48 Prozent des Bruttoeinkommens - oder eine entsprechende Kürzung der Rente. Diese Perspektiven sind politisch ebenso irreal wie sachlich unabweisbar. Wer heute seine bezahlte Arbeit aufgibt, um Ehefrau und Mutter zu sein, hat Ausfallzeiten in seiner staatlichen Rentenbiographie. Daher haben junge Mütter häufig nicht die finanziellen Mittel, um ausreichend privat vorzusorgen. Die junge Mutter von heute gerät in die Armutsfalle, weil der Staat die Erziehungsleistung der Mütter nicht in ausreichendem Maße finanziell anerkennt.

Das Geld, das den jungen Müttern heute fehlt, wurde unterdessen anderweitig ausgegeben: Bei der neuen steuerlichen Absetzbarkeit der Fremdbetreuung, für die der Staat im Haushalt 2006 460 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hatte, wurden den bisher Bundeserziehungsgeldberechtigten 300 Millionen Euro genommen.

Die Einkommensgrenzen des Bundeserziehungsgeldes lagen für 2006 in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes bei 22.086 Euro für Verheiratete und 19.086 Euro für Alleinerziehende; ab dem siebten Lebensmonat des Kindes werden die Freibeträge für Familien deutlich gesenkt und sie erhalten das Bundeserziehungsgeld nur noch dann, wenn das Jahreseinkommen 16.500 Euro nicht überschreitet (der Freibetrag für Alleinerziehende bleibt dagegen konstant bei 19.086 Euro). Eine Konsequenz der neuen Regelung ist nun, daß Erziehende mit einem Einkommen unterhalb der Freigrenzen und geringer staatlicher Unterstützung die oben erwähnte Fremdbetreuung zu fast zwei Dritteln finanzieren.

Beim neuen Elterngeld, das seit Anfang des Jahres gezahlt wird, werden bis zu 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, maximal aber 1.800 Euro monatlich gezahlt. Dies aber auch nur dann, wenn vor der Geburt des Kindes gearbeitet wurde. Entscheidet sich die Familie innerhalb der ersten 12 Monate des Erziehungsurlaubs der Mutter oder des Vaters für ein weiteres Kind, gibt es nur den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich (wenn die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht überschritten wurde). Mehrkindfamilien haben es nach der neuen Regelung auch finanziell besonders schwer: Sie erhalten nur einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes (mindestens aber 75 Euro im Monat) zusätzlich. Einzige Alternative: Der Vater nimmt Erziehungsurlaub und Elterngeld, und die Mutter geht arbeiten. Da der Staat das Wahlrecht der Eltern jedoch nicht respektiert, werden die vierzehn Monate Elternzeit auf maximal zwölf Monate Mutter und minimal zwei Monate Vater aufgeteilt. Wenn der Vater die Elternzeit nicht nimmt, gibt es für diese zwei Monate kein Elterngeld.

In der ersten Hälfte des Jahres 2007 sind 200.000 Anträge auf Elterngeld gestellt worden. Mehr als die Hälfte, nämlich 108.000 Antragstellerinnen, bekommen nur den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Gespart wird also bei den Armen. Der Höchstbeitrag von 1.800 Euro dagegen wurde für die ersten sechs Monate 2007 nur 1.800 Eltern bewilligt. Gefördert werden nur Mütter, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und wieder teilzeit­erwerbstätig werden wollen. Für diejenigen, die für Mann und Kinder zu Hause bleiben, hat die Bundesregierung nur die Streichung des Mutterschutzgeldes anzubieten.

Die Verweigerung einer angemessenen Bezahlung der nicht erwerbstätigen Mutter, die Bevorzugung der erwerbstätigen Einzelkindmutter und des bereits in China gescheiterten Modells der Einkindfamilie stellen eklatante Verstöße gegen den Staatsauftrag dar, Ehe und Familie zu fördern. Die aktuelle Familienpolitik von CDU/CSU und SPD ist ein "Trojanisches Pferd", denn die Antwort auf die Frage, wer die soziale Sicherheit bei Rente, Krankheit und Pflege der heute 35jährigen 2036 bezahlt, wenn jede Frau möglichst nur ein Kind haben soll, demographisch aber zwei benötigt werden, bleibt diese Bundesregierung schuldig.

Der Staat funktioniert am besten, wenn die Familie die ihr möglichen Aufgaben selbst übernimmt. Das bedeutet aber auch, daß die finanzielle Basis der Familie so stark sein muß, daß sie diese Aufgaben übernehmen kann. Das ist heute nicht der Fall, die Familien zahlen drauf. Wen wundert es da, daß die Familien das nicht mehr mitmachen und die Zahl der Kinder rapide abnimmt? Die Erziehungsleistung von Mutter oder Vater sollte dem Staat 600 Euro pro Monat und Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes wert sein. Damit könnten Eltern auch ihre eigene kapitalgedeckte Absicherung für die Risiken Alter, Berufsunfähigkeit, Krankheit und Pflege etc. aufbauen.

Schließlich ist die Förderung von Ehe und Familie gemäß Grundgesetz Staatsauftrag. Es ist eines der wichtigsten Rechte der Eltern, ihre Kinder selbst zu erziehen. Der Staat kann mit Institutionen wie Krippen, Kindergärten und Schulen nur Hilfestellung geben, aber keinen Erziehungsersatz leisten.

Die Wurzeln einer Gesellschaft sind gut funktionierende Familien. In Frankreich etwa ist die Zahl der Geburten höher als die Zahl der Sterbenden, weil der Staat die Leistung der Mütter auch finanziell würdigt. Wenn wir nicht wollen, daß unsere potentiellen Mütter nach Studienaufenthalten in EU-Staaten ihre Familiengründung dort vornehmen, müssen wir auch bei der Bezahlung und sozialen Absicherung von Müttern konkurrenzfähig werden, denn zur Lösung des demographischen Problems brauchen wir unsere jungen Mütter hier in Deutschland, nicht in anderen Staaten.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, daß die kindgerechte Gestaltung der ersten Lebensjahre Auswirkungen auf das spätere soziale Verhalten hat. Je länger sich eine Mutter um ihr Kind kümmern kann, desto stärker sind später die sozialen Fähigkeiten ausgeprägt. Auch die Geburtenrate ist nachweislich um so höher, je später die Mutter wieder erwerbstätig wird. Schauen wir in die neuen Bundesländer: Die Erwerbstätigkeit der Frau war immer sehr hoch, die Geburtenrate (0,88 bis 1,35) niedriger als im Westen (1,35 bis 1,91), wo die Mehrzahl der erziehenden Frauen die Arbeit für die Familie vorzieht. Wenn die Erziehungsleistung der Eltern finanziell anerkannt wird, können die Eltern wählen, ob ein Elternteil zu Hause bleibt oder ob eine Kinderbetreuung in privater oder öffentlicher Trägerschaft in Anspruch genommen wird.

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist es höchste Zeit, ein Familienwahlrecht einzuführen, so daß Eltern für jedes ihrer minderjährigen und sorgeberechtigten Kinder einen zusätzlichen Stimmzettel ausfüllen dürfen. Damit erhalten Familien auch im Bereich der politischen Willensbildung ein größeres Gewicht, was das Anliegen der Familie nur fördern kann. Andernfalls bestimmen im Jahre 2035 die über 40jährigen, die hochbetagten und die eingebürgerten Deutschen die Zusammensetzung der Parlamente, und nicht mehr die heute bis zu 5jährigen, die dann bis zu 35 Jahre alt sein werden. Auf jeden dieser 35jährigen kommt dann ein ausländisches Kind. Die in diesem Jahrzehnt geborenen Kinder sind in dreißig Jahren eine Minderheit.

Die von Rot-Grün begonnene Politik des Multikulti ist gescheitert, sie hat jedoch zu einer starken Belastung der Sozialkassen geführt. Deutschland ist nicht das Sozialamt der Welt. Unsere europäischen Nachbarn Frankreich und Großbritannien haben nur halb so viele Zuwanderer wie wir und legen großen Wert darauf, Herren im eigenen Land zu bleiben. Alles, was wir in ein Übermaß an Zuwanderer investieren, fehlt uns zur Familienförderung in unserem eigenen Volk. Wenn wir in Deutschland weiter eine so ausländerfreundliche und zugleich familienfeindliche Politik betreiben, dauert es vielleicht 15 Jahre, bis wir die Verhältnisse haben wie in den Pariser Vororten des Jahres 2006.

In dieser Legislaturperiode sind historische Entscheidungen zu treffen, die weit in die Zukunft reichen werden. Die elterliche Eigenverantwortung in der Erziehung ist zu stärken. Familienfreundliche, kapitalgedeckte Sozialsysteme und solide Finanzierung der aufgelaufenen Kindererziehungszeiten werden zur Entlastung der Familien führen. Die Familien werden mehr Nettoeinkommen zur Verfügung haben und durch ihre Nachfrage für mehr Wirtschaftswachstum sorgen. Hieraus erzielt der Staat mehr Steuereinnahmen und kann weiterhin für mehr Gerechtigkeit zwischen den Generationen sorgen.

 

Michael Lennartz  ist Versicherungsfachmann (BWV). Auf dem Forum der JUNGEN FREIHEIT schrieb er zuletzt über das deutsche Pflegeversicherungssystem (JF 18/07).


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen