© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/07 07. Dezember 2007

Linksterrorismus
Parteiische Richter
von Günter Bertram

Es trifft nicht zu, daß der fragwürdige Beschluß des 3. Strafsenats  ("Militante Gruppe keine Terroristen") nur eine Folge "rot-grünen Entkriminalisierungswahns" war. Denn auch die verwaschene Neufassung des § 129 a StGB bot der Generalbundesanwältin die solide Basis für ihren Antrag und dem Ermittlungsrichter für seine - nun kassierte - Haftentscheidung. Es ist der BGH-Senat selbst, der einen rot-grünen Wunschtraum als Richterrecht zur Geltung bringt, indem er den sprachlich diffusen Neigungen der damaligen Parlamentsmehrheit nachhilft und in ein paar "wenig bestimmte Merkmale" des Gesetzes das hineindeutet, was die Parteien zu sagen sich nicht trauten: daß Brandanschläge, wenn sie sich nur grell als "links" empfehlen, dem Staat wenig anhaben können und als schlicht "kriminell", nicht aber "terroristisch" gelten sollten. Und wenn der Angriff "von rechts" kommt? Das ist etwas anderes, erklärt ein pensionierter Richter des gleichen BGH-Senats der taz: Solch Umtriebe richten sich gegen die ausländische Bevölkerung einer Region, mithin gegen die innere Sicherheit - sind also "Terror". Politische Einäugigkeit: erträglich nur deshalb, weil die Gerichte das Ärgste oft wieder zurechtrücken - was aber nun?

 

Günter Bertram war Vorsitzender Richter am Landgericht Hamburg.


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