© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 52/07-01/08 21./28. Dezember 2007

Meldungen

Mittweida: "Hakenkreuz selbst eingeritzt"

Chemnitz. Im Fall des mutmaßlichen rechtsextremistischen Überfalls auf eine junge Frau im sächsischen Mittweida hat sich die 17jährige offenbar das Hakenkreuz selbst in die Hüfte geritzt. Das geht nach Angaben der Staatsanwaltschaft Chemnitz aus einem rechtsmedizinischen Gutachten hervor. Die Frau hatte angegeben, Anfang November von vier Rechtsextremisten mißhandelt worden zu sein, nachdem sie einer sechs Jahre alten Spätaussiedlerin zu Hilfe gekommen sei, die von den Männern bedrängt wurde. Bislang haben sich allerdings trotz einer ausgesetzten Belohnung in Höhe von 5.000 Euro noch keine Zeugen gemeldet und den Tathergang bestätigt.

 

Hohmann: "Juristischer Flankenschutz"

BERLIN. Der aus der CDU ausgeschlossene ehemalige Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann hat das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu seinem Parteiausschluß als "juristischen Flankenschutz" bezeichnet. Der BGH hatte am Montag Hohmanns Beschwerde gegen die Klageabweisung durch das Landgericht Berlin in seinem Fall letztinstanzlich zurückgewiesen. Durch die Entscheidung des BGH sei der zivilrechtliche Weg endgültig ausgeschöpft, sagte Hohmann gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Damit sei der Weg für das Bundesverfassungsgericht frei, vor dem er vor knapp einem Jahr Verfassungsbeschwerde gegen seinen Ausschluß aus der CDU erhoben hatte (JF 2/07). "Daher sind die Meldungen, ich sei mit dem Urteil des Bundesgerichtshof nun endgültig aus der CDU raus, nicht korrekt." Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter rechnet Hohmann innerhalb der kommenden zwei Jahre. Der frühere CDU-Politiker war wegen einer fälschlich als antisemitisch bezeichneten Rede zum Tag der Deutschen Einheit 2003 aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und anschließend aus der Partei ausgeschlossen worden.

 

Berlin: Sparkasse muß NPD-Konto führen

Berlin. Die Landesbank Berlin muß der NPD bei der Berliner Sparkasse ein Girokonto eröffnen. Das hat in der vergangenen Woche das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Es lehnte die Berufung der Landesbank gegen eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem April 2006 ab. Zur Begründung hieß es, die NPD habe nach dem Parteiengesetz Anspruch auf Gleichbehandlung. Dies gelte vor allem für Banken mit öffentlichem Auftrag wie die Landesbank. Da diese bei ihrer Zweigniederlassung Berliner Sparkasse Girokonten für andere politische Parteien führe, dürfe auch die NPD dort ein Konto einrichten. Dem Anspruch der Partei könne nicht entgegengehalten werden, daß sie rechtsextreme Ziele verfolge, da die NPD als nicht verbotene Partei durch das Grundgesetz geschützt werde.


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