© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  04/08 18. Januar 2008

Meldungen

Bayern: Burschenschaft reicht Klage ein

München. Die Münchner Burschenschaft Danubia hat Klage gegen ihre Einschätzung als "verfassungsfeindliche Organisation" durch das bayerische Innenministerium eingereicht. Ziel des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht München sei die vollständige Rücknahme aller in den Verfassungsschutzberichten des Freistaates enthaltenen Behauptungen über die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der Burschenschaft sowie die sofortige Einstellung jeder geheimdienstlichen Verfolgung der Studentenverbindung, teilte der Prozeßbevollmächtigte der Danubia, Sascha Jung, mit. Er setze sein ganzes Vertrauen in die Unabhängigkeit der bayerischen Justiz. Zuvor hatte das Innenministerium eine ultimative Aufforderung zur Rücknahme der nach Ansicht der Verbindung "rechtswidrigen Einstufung als extremistische Organisation" verstreichen lassen. Jung war aufgrund seiner Mitgliedschaft in der Burschenschaft die Übernahme in den Staatsdienst mit dem Hinweis verweigert worden, aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Danubia bestehe  Zweifel an seiner eigenen Verfassungstreue (JF 22/07).

 

Kirche gegen Rechtsextremismus

EiSENACH. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen will sich in diesem Jahr verstärkt mit dem Thema Rechtsextremismus auseinandersetzen. Am 27. Januar - dem Holocaust-Gedenktag - wird das Aktionsjahr "Nächstenliebe verlangt Klarheit. Evangelische Kirche gegen Rechtsextremismus" in Jena eröffnet. Das gab Oberkirchenrat Christhard Wagner vergangene Woche in Eisenach bekannt. Es sei beunruhigend, daß Umfragen zufolge 20 Prozent der Thüringer rechtsextreme Ansichten hätten, sagte der Bildungsdezernent: "Wir staunen über die Dreistigkeit, mit der Rechtsextreme sich Schritt für Schritt nach vorne wagen und Tabus brechen." Die Kirche habe als nach wie vor flächendeckende Organisation die Möglichkeit, meinungsbildend zu sein. Auf dem gesamten Gebiet der thüringischen Landeskirche soll es deshalb über das Jahr verteilt Aktionen gegen Rechtsextremismus geben.

 

Drei Jahre Haft für Zündel-Anwältin

Mannheim. Die Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die unter anderem den Holocaust-Leugner Ernst Zündel verteidigt hat, ist wegen Volksverhetzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim verhängte am Montag zudem ein fünfjähriges Berufsverbot gegen Stolz, die in dem Verfahren gegen Zündel den Massenmord an den Juden geleugnet und den Holocaust als "größte Lüge der Weltgeschichte" bezeichnet hat. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren gegen die Lebensgefährtin des ehemaligen NPD-Anwalts Horst Mahler vier Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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