© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 09/08 22. Februar 2008 Meldungen Sachsen schränkt Versammlungsrecht ein Dresden. Sachsen hat eine Einschränkung des Demonstrationsrechts auf den Weg gebracht. Der in der vergangenen Woche von der Staatsregierung beschlossene Gesetzentwurf soll das Verbot von als rechtsextremistisch eingeschätzten Versammlungen an besonderen Gedenktagen und -orten erleichtern. Nach Angaben von Justizminister Geert Mackenroth (CDU) solle mit der Änderung des Versammlungsgesetzes die Würde von Opfern des Nationalsozialismus geschützt werden. Die Gesetzesänderung richtet sich ausdrücklich gegen die im Jahr 2000 erstmals von der NPD-nahen Jungen Landsmannschaft Ostpreußen organisierten Trauermärsche in Dresden. Künftig könnte den Organisatoren der Trauermärsche untersagt werden, am 13. oder 14. Februar in der Dresdner Innenstadt zu demonstrieren. In diesem Jahr konnte die Demonstration mit mehreren tausend Teilnehmern noch durch das Stadtzentrum ziehen.
DKP: Verwirrung um Fraktionsausschluß BERLIN. Der Ausschluß der niedersächsischen Landtagsabgeordneten Christel Wegner (DKP) aus der Fraktion der Linkspartei war offensichtlich nur ein Ablenkungsmanöver. Nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT gehörte Wegner, die in die Kritik geraten war, nachdem sie die Wiedereinführung der Stasi gefordert und die Berliner Mauer verteidigt hatte, der Fraktion überhaupt nicht an. Nach der Geschäftsordnung des Landtages hätte sie dafür der Linkspartei beitreten müssen, sagte der stellvertretende Pressesprecher des Landtags, Kai Sommer, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Da Partei-Doppelmitgliedschaften in Deutschland aber nicht möglich seien, hätte Wegner zuvor aus der DKP austreten müssen. Bislang führe sie der Landtag aber als Mitglied dieser Partei, sagte Sommer gegenüber der JF.
Verfassungsgericht kippt Sperrklausel Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel auf kommunaler Ebene in Schleswig-Holstein gekippt. Nach Ansicht der Verfassungsrichter bewirke die Sperrklausel bei Kommunalwahlen eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, weil die für eine Partei mit weniger als fünf Prozent abgegebenen Stimme ohne Erfolg blieben, heißt es in der vergangene Woche veröffentlichten Entscheidung. Die Hürde könne auch nicht damit gerechtfertigt werden, daß sie dem Zweck diene, "verfassungsfeindliche oder (rechts-)extreme Parteien" davon abzuhalten, in die kommunalen Parlamente einzuziehen, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Für die Bekämpfung verfassungswidriger Parteien stehe das Parteiverbotsverfahren zur Verfügung. Neben Schleswig-Holstein verfügen unter den Flächenländern nur noch Thüringen und das Saarland über eine Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen. |