© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  13/08 21. März 2008

Meldungen

Berlin: Moslems dürfen in Schulen beten

BERLIN. Das Berliner Verwaltungsgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung die Schulleitung des Diesterweg-Gymnasiums im Bezirk Wedding dazu verpflichtet, Schülern das Gebet gemäß
islamischem Ritus zu ermöglichen. Die Direktorin Brigitte Burchardt hatte vergangenen November einer Gruppe von acht Muslimen das Gebet untersagt, welches diese während der Unterrichtspause auf dem Schulflur verrichteten, nachdem dies zu Irritationen bei anderen Schülern führte. Einer der Schüler, der vierzehnjährige Yunus M., klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht. Dieses folgte nun seiner Begründung und betonte die "vorbehaltlose" Garantie der ungestörten Religionsausübung durch das Grundgesetz. Das Gericht schlug vor, gegebenenfalls entsprechende abgetrennte Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kritisierte die Entscheidung des Gerichts: "Ein gläubiger Mensch hat den Anspruch, beten zu können. Aber er hat keinen Anspruch darauf, die Bet-Räume zur Verfügung gestellt zu bekommen. Religionsfreiheit heißt nicht, daß der Staat mir auch noch das Beten finanzieren muß."

 

BKA will moslemische Vorurteile abbauen

Osnabrück. Das Bundes-kriminalamt (BKA) strebt eine Sicherheitspartnerschaft mit den moslemischen Gemeinden in Deutschland an. "Daran arbeiten beide Seiten", sagte BKA- Präsident Jörg Ziercke der Neuen Osnabrücker Zeitung. Wer in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft leben wolle, habe auch eine Verantwortung für das friedliche Miteinander. Das schließe nach Ansicht des BKA-Präsidenten die Verpflichtung mit ein, die Behörden auf mögliche Fanatiker hinzuweisen. Die moslemischen Dachverbände seien sich darin mit der Polizei und dem Verfassungsschutz "völlig einig". Unter den Moslems in Deutschland gebe es offenbar noch immer Vorurteile und Ängste gegenüber den Sicherheitsbehörden, sagte Ziercke. Es werde versucht, diese gemeinsam mit den Verbänden der Moslems abzubauen.

 

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Neuer Orden für besondere Tapferkeit

Bundeswehr:

Soll das Eiserne Kreuz wieder eingeführt werden?

Ja, herausragende Leistungen von Bundeswehrsoldaten im Einsatz müssen endlich angemessen gewürdigt werden. 47,8 %

 

Ja, aber das Eiserne Kreuz sollte nur für die Verteidigung Deutschlands verliehen werden und nicht für Leistungen bei Auslandseinsätzen. 45,4 %

Nein, das Eiserne Kreuz ist durch den Zweiten Weltkrieg zu belastet. 4,1 %

 

Nein, Tapferkeitsauszeichnungen sind unzeitgemäß. 2,7 %

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