© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  15/08 04. April 2008

Jugendkriminalität
Gewalt ohne Folgen
von Detlef Kühn

Junge Gewalttäter kommen in Deutschland fast immer straffrei davon", meldete der Spiegel. Dennoch soll das Jugendstrafrecht nicht verschärft werden. Es gelte statt dessen, heißt es, die Möglichkeiten des Jugendschutzgesetzes besser zu nutzen. Nur - das tun die Jugendrichter ja gerade. Das Gesetz verlangt von ihnen, ihre Entscheidungen vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Der Gedanke an Sühne für begangenes Unrecht spielt kaum eine Rolle.

So werden statt Strafen "Erziehungsmaßregeln" angeordnet, "Weisungen" erteilt, "Arbeitsleistungen" zu erbringen, oder "Zuchtmittel" wie "Verwarnungen" verhängt - alles Begriffe aus dem geltenden Recht. Wenn zu erwarten ist, daß Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen - und das bedeutet: nur die Hauptverhandlung  - müssen Strafen bis zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Anwaltlich beratene Täter müßten das eigentlich bei einiger Intelligenz erreichen. Die Richter haben dabei nicht einmal ein mulmiges Gefühl, denn sie wissen aus Erfahrung, daß der Knast die Schule zukünftiger Verbrecher ist. Urteile zu zählen, nutzt nichts. Man sollte untersuchen, wie hoch die Rückfallquote bei Erziehungsmaßnahmen ist. Wenn sie nichts fruchten, kann man es bei Sühne belassen. Wahrscheinlich wirkt auch sie erzieherisch.

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