© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  22/08 23. Mai 2008

Gescheiterte Erhöhung der Diäten
Im Sinn des Wählers
von Detlef Kühn

Auseinandersetzungen über die Höhe der Entschädigungen für Abgeordnete sind so alt wie der Parlamentarismus. Für Unmut sorgt bei den Wählern stets, daß keine irgendwie ausgehandelte vertragliche oder vertragsähnliche Regelung die Diäten bestimmt, sondern daß die Politiker einfach per Gesetz – ohne jemanden beteiligen zu müssen – ihre eigene Entlohnung festlegen dürfen. Bei unseren Bundestagsabgeordneten ist das zuletzt vor einem halben Jahr geschehen. Anfang Mai wollten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD erneut eine Erhöhung des monatlichen Einkommens von 7.339 Euro um gut sechs Prozent in Angriff nehmen. Nun haben, bevor weiterer Schaden in der Wählergunst entsteht, die Fraktionsvorsitzenden Kauder und Struck das unpopuläre Vorhaben erst einmal auf Eis gelegt.

Das ist zu begrüßen, wenn die Entscheidung auch die grundsätzliche Problematik der derzeitigen Diätenregelung nicht beseitigt. Die Politik ist immer noch von den Wählern abhängig. Politiker halten deren Geduld doch nicht für grenzenlos. Opportunistische Erwägungen sind ihnen gerade vor Wahlen nicht fremd. Das gilt es zu nutzen. Bei Abgeordneten gibt es wie bei Managern in der Wirtschaft einen Unterschied zwischen leistungsgerechter Bezahlung und purer Raffgier. Auf diesen Unterschied müssen Wähler und Aktionäre auch weiterhin achten.

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