© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  25/08 13. Juni 2008

BKA-Gesetz
Gefahr des Mißbrauchs
von Eike Erdel

Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt beschlossen. Verabschiedet auch der Bundestag dieses BKA-Gesetz, dann steht dem Bundeskriminalamt zukünftig eine breite Palette an Überwachungsmöglichkeiten von der Rasterfahndung über Späh- und Lauschangriffe bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung zur Verfügung. Die Opposition sieht erwartungsgemäß darin die Bürgerrechte verletzt.

Im Grunde wird hier aber dem Bundeskriminalamt nur gestattet, was die Landeskriminalämter längst dürfen. Die Online-Durchsuchung ist zwar noch nicht überall erlaubt, die hier für das Bundeskriminalamt vorgesehenen Kompetenzen halten sich aber in dem kürzlich vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Rahmen. Die angegriffenen Kompetenzen sollen dem Bundeskriminalamt die Terrorismusbekämpfung erleichtern. Da der Terrorismus nicht an den Grenzen der Bundesländer haltmacht, ergibt eine Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt durchaus Sinn. Daß diese Behörde an zentraler Stelle dabei weniger Kompetenzen haben sollte als die Landespolizeibehörden, ist unlogisch. Von den neuen Kompetenzen gehen daher keine grundsätzlichen Gefahren für die Bürgerechte aus, möglicherweise aber von ihrem Mißbrauch.

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