© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  25/08 13. Juni 2008

NPD-Chef droht Ausschluß
Bundeswehr: Verband läßt Rechtslage prüfen
Christian Dorn

Der Deutsche Bundeswehrverband will den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt ausschließen. Voigt war dem Verband 1972 beigetreten und blieb auch nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr im Jahre 1984 Mitglied. "Wir ziehen das Ausschlußverfahren durch, wohlwissend, daß das nicht ganz einfach ist", sagte der Verbandsvorsitzende, Oberst Bernhard Gertz, der Süddeutschen Zeitung. Hintergrund dieser Bedenken ist das Antidiskrimierungsgesetz, dem zufolge Voigt gegen seinen Ausschluß klagen könnte. Denn laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darf niemand aufgrund politischer oder weltanschaulicher Überzeugungen benachteiligt werden. Aus diesem Grund hatte der Verband bei Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) nachgefragt, ob sich Voigt womöglich auf das Gesetz berufen könne. Zypries habe allerdings auf die notwendige Prüfung im Einzelfall verwiesen. Diese wird nun erweisen müssen, so Gertz, ob "Voigts politische Agitation gegen die Bundesrepublik einen Verstoß gegen die Verbandssatzung" darstellt. Dort wird im Paragraph 8 festgehalten, daß "eine gleichzeitige Mitgliedschaft in Organisationen, deren Tätigkeit gegen den demokratischen Rechtsstaat" gerichtet sei, nicht zulässig ist.

Der Pressesprecher des Bundeswehrverbands, Wilfried Stolze, bekräftigt gegenüber der JUNGEN FREIHEIT die Absicht, Voigt auszuschließen, verweist aber auch auf "das Problem: Es liegt ja nichts gegen ihn vor." Ein verbandsschädigendes Verhalten, so Stolze, "können wir ihm nicht nachweisen". Deshalb habe der Verband jetzt einen Untersuchungsausschuß eingerichtet, der prüfen soll, ob ein Ausschluß Voigts rechtlich Bestand hätte.

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