© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  26/08 20. Juni 2008

Islamistische Kita
Berlin: Jugendamt erteilt trotz Bedenken Genehmigung
Fabian Schmidt-Ahmad

Der muslimische Verein "Morgenland" darf trotz Kontakten zu Islamisten in Berlin eine Kindertagesstätte betreiben. Das Landesjugendamt hat eine entsprechende Genehmigung erteilt. "Es gab keine Möglichkeit, die Erlaubnis zu verweigern, da alle formalen Kriterien dafür erfüllt waren", sagte der Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung, Bernhard Kempf, dem Tagesspiegel. Wie jetzt bekannt wurde, hat der Verein seine Kita im Berliner Bezirk Wedding bereits am 19. Mai eröffnet.

Der Verein stand in der Kritik, als bekanntwurde, daß der damalige Vereinsvorsitzende Sinan W. Kontakt zur radikalislamischen Vereinigung "Hizb-ut-Tahrir" unterhielt, die in Deutschland seit fünf Jahren verboten ist. Der heute 24 Jahre alte Türke mit deutschem Elternteil veröffentlichte damals unter anderem ein Gedicht auf der Seite von "Hizb-ut-Tahrir", in dem es heißt: "Hüte unsere Schwestern, hüte unsere Brüder, hüte unsere Kinder, denn Juden töten sie viel lieber", wie Recherchen des RBB-Inforadio ergaben.

Erst auf Nachfrage räumte Sinan W. damals Verbindungen zur "Hizb-ut-Tahrir" ein. Gleichzeitig distanzierte er sich jedoch von der Vereinigung. Er habe durch das Studium islamischer Quellen erkannt, daß diese "alles andere als eine islamische Gruppierung ist. Ich erkannte, daß sie versuchen, Jugendliche durch emotionale Themen in ihren Bann zu ziehen und auszunutzen für ihre dunklen Zwecke", sagte er dem Tagesspiegel. Dennoch wurde die Betriebserlaubnis für die Kita zunächst verweigert.

Im April dieses Jahres wählte daraufhin der Verein "Morgenland" den 52 Jahre alten Vater von Sinan W., Michael W., zum neuen Vorsitzenden. "Morgenland" kann nach eigenen Angaben bis zu 45 Kinder betreuen, derzeit sind es neun. "Wir bringen den Kindern bei, was Gleichberechtigung heißt", sagte Ilknur W., die Frau von Sinan W. Dieser darf laut Auflagen des Senats keine Funktion in Kita und Verein wahrnehmen.

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