© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  26/08 20. Juni 2008

WIRTSCHAFT
Das Preiskartell zwischen Gas und Öl
Klaus Peter Krause

Angenommen, irgendwann hätten Bauern und Molkereien den Milchpreis vertraglich an den Goldpreis gebunden. Dann wäre der Preis für Milch um den gleichen Prozentsatz gestiegen wie der für Gold - das weiße Gold wäre heute so teuer wie edler Wein. Ziemlich verrückt? Eben, und deshalb gibt es solche Preisbindungen auch nicht. Eine Ausnahme existiert aber: die Kopplung des Gas- an den Ölpreis. Wie abartig dies ist, wird erst jetzt zum Thema, weil Erdöl so teuer wie nie ist. Erstmals vereinbart wurde die Kopplung 1965 für die niederländischen Erdgaslieferungen nach Deutschland und später auf Erdgas anderer Lieferanten ausgedehnt. Sie ist Bestandteil privatrechtlicher Verträge zwischen ausländischen Exportgesellschaften und importierenden deutschen Unternehmen, also keine gesetzliche Vorschrift. Sie regelt, daß die Erdgaslieferanten ihre Preise dem Auf oder Ab des Ölpreises angleichen.

Sie soll nach wie vor zwischen den beiden Energierohstoffen den freien Preiswettbewerb ausschalten, also dafür sorgen, daß sich Gas- und Ölunternehmen nicht gegenseitig die Kunden abwerben - jedenfalls nicht über den Preis. Außerdem pumpt, wer Erdgas fördert, häufig auch zugleich Erdöl und will sich daher nicht selbst Konkurrenz machen. Nun zieht der Ölpreis den Gaspreis mit nach oben. Das allerdings könnte, wäre Gas so knapp wie Öl, auch ohne Kopplung, also bei freiem Wettbewerb passieren. Wohl wäre die Teuerung auch dann noch eine drückende Last, aber immerhin nicht das Werk unternehmerischer Wettbewerbsbeschränkung. Aus Politikermund hören wir seit einiger Zeit, die Kopplung sei nicht mehr zeitgemäß. Aber das war sie nie. Sie ist ein Preiskartell, und Kartelle sind hierzulande und in der Europäischen Union aus guten Gründen verboten.

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