© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  28/08 04. Juli 2008

Politische Hygiene
Die Stasi im Westen: Schwierigkeiten bei der Aufarbeitung
Detlef Kühn

Art und Umfang der Tätigkeit  Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) im "Operationsgebiet", also in der Bundesrepublik einschließlich West-Berlin, faszinieren auch noch 18 Jahre nach der Wiedervereinigung. Schon vorher war es gelegentlich gelungen, DDR-Spione im Westen zu enttarnen. Besonderes Aufsehen erregten dabei der Referent im Bundeskanzleramt Günter Guillaume, der 1974 zum Rücktritt Willy Brandts als Bundeskanzler führte, sowie einige "Romeo"-Agentenführer, denen es gelang, Bonner Sekretärinnen vom Pfad staatsbürgerlicher Tugend wegzulocken und in Spionageaffären zu verstricken.

Nach 1990 kam es zu weiteren spektakulären Enttarnungen, die teilweise zu gerichtlichen Verurteilungen führten, zum Beispiel beim Nato-Spion Rainer Rupp, der Regierungsdirektorin im Bundesnachrichtendienst Gabriele Gast, dem im Bundesamt für Verfassungsschutz ausgerechnet in der Spionageabwehr tätigen Oberamtsrat Klaus Kuron und dem FDP-Politiker William Borm, der schon 1987 verstorben und so der Gerechtigkeit entzogen war.

Insgesamt war man Anfang der neunziger Jahre in Politik, Wissenschaft und Publizistik vom Ausmaß dieser Verratsfälle  ziemlich überrascht. Der Historiker Hubertus Knabe sprach in mehreren aufsehenerregenden Büchern von einer "unterwanderten" Bundesrepublik und warf die Frage auf, ob die Geschichte der alten Bundesrepublik neu geschrieben werden müsse. Wenn sich auch bald herausstellte, daß das wohl nicht der Fall war, war die allgemeine Betroffenheit doch erheblich. Es wurde mit bis zu 30.000 Ost-Agenten im Westen gerechnet. Dabei wurde zunehmend deutlich, daß es sich nicht nur um "simple" Spione handelte, sondern oft - vor allem in den Medien - um Einfluß-Agenten, die den Zeitgeist im Westen im Sinne der Kommunisten zu beeinflussen suchten. Das gelang ihnen in einem erheblichen Umfang, worauf 2001 wiederum Knabe in seinem Buch "Der diskrete Charme der DDR. Stasi und Westmedien"  hinwies (JF 22/01).

Damals war die Betroffenheit besonders in der "Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands" (ARD) groß. Man wollte sich nicht mehr durch die scheibchenweise Aufdeckung von Einzelfällen unter Druck setzen lassen, sondern selbst aktiv die Aufklärung der eigenen Vergangenheit in Angriff nehmen. Anfang 2002 erteilte die ARD dem Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin den Auftrag, eine Studie über "die rundfunkbezogenen Aktivitäten des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR in der DDR sowie in der Bundesrepublik Deutschland" zu erarbeiten. Die umfangreiche Arbeit wurde im Sommer 2004 abgeliefert, allerdings in toto bis heute nicht veröffentlicht. Zugänglich sind "Auszüge", die damals in Form von "Presseexemplaren" verteilt wurden.

Schuld an dieser nunmehr vierjährigen Verzögerung sind wohl die Veränderungen, die inzwischen an den gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes vorgenommen wurden und die es notwendig machen, im Falle jedes einzelnen Betroffenen dessen Stellungnahme vor einer Veröffentlichung einzuholen.

Liegt in dieser veränderten Rechtslage schon eine erhebliche Erschwerung weiterer Forschungen auf diesem heiklen Gebiet, so muß man feststellen, daß sich auch die "Täter" nun selbstbewußt und unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Wehr setzen, wenn ihre Identität klargestellt zu werden droht. Bei diesen Personen gibt es zwei Verhaltensmuster: Wer frühzeitig überführt wurde, steht manchmal zu seinen Taten und behauptet, im Kalten Krieg lediglich mitgeholfen zu haben, den Weltfrieden zu retten. Dennoch wollen nicht alle, die so argumentieren, mit Klarnamen genannt werden. Alle anderen ziehen es vor, so lange wie möglich zu leugnen. Wenn ihnen ihre Taten doch nachgewiesen werden, wollen sie nicht erkannt haben, daß sie es mit Stasi-Offizieren zu tun hatten. Auf jeden Fall hätten sie  niemandem geschadet.

Neuerdings wird sogar vor Gericht geklagt, wenn die Identität von "Tätern" bislang unbestritten war. Begründung: So lange nach dem Ende der DDR dürfe man doch nicht mehr an den "Pranger" gestellt werden. So geht es derzeit dem Verlag, der im vorigen Jahr das verdienstvolle Buch des Mitarbeiters der Birthler-Behörde Georg Herbstritt, "Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage," herausbrachte. Seine weitere Auslieferung wurde vorerst durch eine einstweilige Verfügung unterbunden. Unter diesen Umständen überrascht nicht, daß Medien und Verlage es sich dreimal überlegen, ob sie in solchen Fällen eine Veröffentlichung riskieren. Wenn die vorsichtigen Justitiare abraten, unterbleibt sie meist. Am Ende bleibt auch die zeitgeschichtliche Forschung auf der Strecke.

Dabei beweist gerade das Buch von Herbstritt, wie aktuell das Thema ist. Wenn er auch in erster Linie die 500 Fälle behandelt, in denen die Generalbundesanwaltschaft  Anklage erhob oder  gar ein Strafurteil ergangen ist, stellt er auch Untersuchungen zur Quantität des Problems an. So kommt er zu dem Ergebnis, in den vierzig Jahren der MfS-Existenz seien etwa 12.000 Agenten im Westen Deutschlands zum Einsatz gekommen. Von diesen seien 1989 maximal 4.000  aktiv gewesen - nicht alles "Topquellen," aber immerhin. Man wüßte gern, was aus ihnen geworden ist, für wen sie nach 1990 ihre Erfahrungen weiter genutzt haben und wer alles über ihre Identität Bescheid weiß. Zu letzteren gehören wegen der "Rosenholz"-Datei mit Sicherheit amerikanische und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch russische Geheimdienste.

Apropos "Rosenholz": Diese Kartei der West-IMs des MfS fiel in der Zeit der Wende den Amerikanern in die Hände. Soweit der Inhalt für die US-Geheimdienste nicht von operativem Interesse war, machten sie bereits Anfang der neunziger Jahre Vertreter der Generalbundesanwaltschaft und westdeutsche Kriminalbeamte mit dieser Datei bekannt. Wenn diese Informationen in Deutschland nicht zur Anklage führten, wurden die Ermittlungsverfahren früher oder später aus unterschiedlichen Gründen eingestellt, oft wegen Verjährung. Die Beweislage war schwierig, meist konnte man den mutmaßlichen Tätern nicht nachweisen, daß sie wissentlich, also mit Vorsatz, gehandelt hatten.

Immerhin kann man feststellen, daß seitdem die deutsche Justiz und deutsche Geheimdienste durchaus wissen, wer gemeint ist, wenn von MfS-Agenten im "Operationsgebiet" die Rede ist. Man kennt sie praktisch alle. Strafrechtlich haben sie wegen Verjährung nichts mehr zu befürchten. Aber natürlich drohen noch negative Folgen im familiären oder gesellschaftlichen Umfeld. Ein bislang guter Ruf kann immer noch ruiniert werden. Manchmal drohen noch - das ist für Beamte von Bedeutung, - (nicht verjährte) Disziplinarverfahren; denn gegenüber der Zeit vor 15 Jahren hat sich durch SIRA die Beweislage zuungunsten der Täter verändert.

SIRA, das "System der Informations-Recherche der HV A", ist das in den letzten zehn Jahren weitgehend rekonstruierte "Posteingangsbuch" der Hauptverwaltung Aufklärung, die im MfS in erster Linie für die Westarbeit im "Operationsgebiet" zuständig war. Der HV A wurde zwar 1990 vom "Runden Tisch" der Bürgerrechtler gestattet, sich selbst aufzulösen und ihr gesamtes Aktenmaterial zu vernichten. Dennoch können wir jetzt, dank SIRA, in vielen Fällen ermitteln, welcher IM in den Jahren 1969 bis 1989 wann und wie oft zu welchen Themen mündlich oder durch Übergabe von Dokumenten berichtet hat. Die eingegangenen Meldungen wurden durch Schlagworte charakterisiert, bewertet und an interessierte Stellen weitergegeben. Besonders interessant ist, was an die sowjetischen "Freunde" weitergegeben wurde oder manchmal auch was nicht. Somit sind die Informationen in SIRA ein gewisser, bescheidener Ersatz für die vernichteten Akten der HV A. Man weiß dadurch heute mehr über die einzelnen IMs als seinerzeit die Generalbundesanwaltschaft.

Dieser Sachstand bietet den Hintergrund zur Beurteilung der Fälle "IM Konrad" und "IM Helene", die kürzlich publik wurden und durch parlamentarische Initiativen der FDP bereits den Bundestag beschäftigt haben. In beiden Fällen handelt es sich um noch aktive Beamte. "Konrad" war von 1984 bis 1990 im Gesamtdeutschen Institut, der nachgeordneten Behörde des Bundesministeriums für Innerdeutsche Beziehungen, als Regierungsrat tätig. Jetzt dient er als Ministerialrat im Bundesfinanzministerium und bestreitet energisch, wissentlich mit der Stasi zusammengearbeitet zu haben (JF 21/08). Das in der Birthler-Behörde vorhandene, "Konrad" betreffende Material ist in der ergänzten und erweiterten zweiten Auflage der Broschüre "Das Gesamtdeutsche Institut im Visier der Staatssicherheit" dargestellt, die als Band 13 in der Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erschienen ist. Die Bundesregierung prüft nun, ob sich daraus die Notwendigkeit einer neuen dienstrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts ergibt. Wie auch immer diese Prüfung ausgeht: Die Tausenden Akten der Generalbundesanwaltschaft zu mutmaßlichen West-IMs des MfS sollen, wie man hört, grundsätzlich der zeitgeschichtlichen Forschung zur Verfügung stehen. Man könnte sie also mit dem jetzt vorliegenden SIRA- und "Rosenholz"-Material vergleichen und ergänzen. Eine wichtige Aufgabe für ambitionierte Historiker und Politikwissenschaftler, deren Erfüllung der politischen Hygiene in unserem Land dienlich wäre.

 

Detlef Kühn war von 1972 bis 1991 Präsident des Gesamtdeutschen Instituts in Bonn. Die zweite Auflage seiner Studie "Das Gesamtdeutsche Institut im Visier der Staatssicherheit" ist im Internet abrufbar unter www.berlin.de/lstu

Foto: Agentenaustausch: Ost-West-"Geschäfte" auf der Glienicker Brücke (Februar 1986)

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