© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30/08 18. Juli 2008

Meldungen

Hakenkreuzfall: Gericht läßt Anklage zu

MITTWEIDA. Das Amtsgericht Hainichen hat im sogenannten Hakenkreuzfall die Anklage zur Hauptverhandlung gegen Rebecca K. zugelassen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der 18 Jahre alten Frau wird vorgeworfen, eine Straftat vorgetäuscht zu haben. Rebecca K. hatte im vergangenen November behauptet, im sächsischen Mittweida Opfer eines rechtsextremen Überfalls geworden zu sein. Sie hatte angegeben, von vier "Glatzköpfen", die "NSDAP-Aufnäher" auf ihren Bomberjacken getragen hätten, zu Boden gedrückt worden zu sein, weil sie einem kleinen Aussiedlermädchen zu Hilfe gekommen sei, das angeblich von den "Neonazis" bedrängt wurde. Dabei hätten ihr die Rechtsextremisten ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt. Der Fall hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt, da Rebecca K. behauptet hatte, zahlreiche Anwohner hätten auf ihren Balkonen gestanden und den Vorfall beobachtet, ohne dagegen einzuschreiten. Obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft die Schilderungen der jungen Frau frühzeitig bezweifelten, wurde Rebecca K. im Februar vom staatlichen "Bündnis für Demokratie und Toleranz - Gegen Extremismus und Gewalt" mit einem Ehrenpreis für Zivilcourage ausgezeichnet. Der Prozeß soll im September beginnen.

 

Kirche: Homosexueller Kandidat fällt durch

SCHLESWIG. Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche bekommt nun doch keinen bekennenden Homosexuellen zum Bischof. Die Synode hat am Sonnabend in Schleswig im ersten Wahlgang Propst Gerhard Ulrich zum Bischof des neuen Sprengels (Kirchenkreis) Schleswig und Holstein gewählt. Er erhielt 77 von 136 abgegebenen Stimmen, 71 wären zur Wahl erforderlich gewesen. Sein Mitbewerber, der homosexuelle Propst Horst Gorski (JF 19/08), unterlag mit 56 Stimmen. Im Vorfeld der Wahlen hatte es um die Positionen Gorskis zu Homosexualität und zur theologischen Bedeutung des Kreuzestodes von Jesus Christus heftigen Streit gegeben. Kritik kam unter anderem von der konservativen "Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Nordelbien".

 

Gericht entscheidet gegen Barschel-Buch

Karlsruhe. Der ehemalige Chefermittler im Fall Barschel darf sein Buch zu dem Thema vorerst nicht veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt dessen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen eine abschlägige Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgelehnt. Der Beschwerdeführer Heinrich Wille ist Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft, die seinerzeit das Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts am ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Uwe Barschel, führte. Wille hält einen Mord an Barschel, dessen Tod noch immer als ungeklärt gilt, für möglich.

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