© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/08 22. August 2008

Meldungen

Flucht und Vertreibung wird Unterrichtsthema

HANNOVER. Die niedersächsische Kultusministerin Elisa­beth Heister-Neumann (CDU) hat die Flucht und Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten als verbindliches Unterrichtsthema beschlossen. Vom kommenden Schuljahr an sollen sich die Schüler an allen allgemeinbildenden Schulen Niedersachsens mit dem Thema beschäftigen. Der Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Rudolf Götz, sagte, es sei wichtig, die Erinnerung an die Nachkriegsjahre wachzuhalten, da die Erlebnisgeneration immer kleiner werde. Götz wies auch auf die 1,2 Millionen Vertriebenen hin, die nach dem Zweiten Weltkrieg dabei geholfen haben, das Bundesland aufzubauen. Nach Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen ist Niedersachsen das sechste Bundesland, das das Thema explizit in den Lehrplan aufgenommen hat. In anderen Ländern wie etwa Bremen und Berlin steht es den Lehrern frei, Flucht und Vertreibung im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg zu behandeln.

 

Kruzifixe: Lehrer verliert vor Gericht

Augsburg. Ein atheistischer Grundschullehrer in Bayern muß auch weiterhin in Klassenräumen unterrichten, in denen Kruzifixe hängen. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg in der vergangenen Woche entschieden. Das Gericht verwies darauf, daß im Grundgesetz nicht nur die Glaubensfreiheit verankert sei, sondern auch die besondere Gehorsams- und Tolerierungspflicht von Beamten. Der Lehrer habe zwar ein Recht auf Gewissensfreiheit, er sei aber im Gegensatz zu seinen Schülern in seiner Persönlichkeit weiter gefestigt. Der Pädagoge hatte zur Begründung seiner Klage angeführt, das Kreuz belaste ihn seelisch schwerwiegend. Seiner Ansicht nach stehe die Rechtslage in Bayern nicht im Einklang mit dem "Kruzifix-Beschluß" des Bundesverfassungsgerichtes von 1995. Damals hatten die Karlsruher Richter entschieden, daß Kreuze an bayerischen Schulen im Konfliktfall abgehängt werden müssen. Dieses treffe aber nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes auf den vorliegenden Fall nicht zu. Der Lehrer hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

 

Blick Voraus

23. und 24. August: Tag der offenen Tür der Bundesregierung in Berlin

24. August: Sonderparteitag der SPD Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow

25. und 26. August: Reise von Angela Merkel ins Baltikum

29. bis 31. August: Landesparteitag der hessischen Linkspartei in Gießen

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