© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/08 22. August 2008

Riester, Rürup & Co. bleiben unbehelligt
Steuerrecht: Die neue Abgeltungsteuer macht die private Geldanlage in Aktien und Fonds ab 2009 weniger attraktiv / Nur wenige Ausweichmmöglichkeiten
Michael Lennartz

Millionen Rentner müssen Steuern nachzahlen", titelte die Bild vorige Woche mitten im journalistischen Sommerloch. Laut Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) sind schätzungsweise 3,4 Millionen Ruheständler zusätzlich steuerpflichtig. Rentnerpaare, die Einkünfte über dem jährlichen Grundfreibetrag von 15.328 Euro beziehen, müssen dann eine Steuererklärung abgeben. Die Steuerpflicht besteht seit 2005, doch erst ab kommendem Jahr übermitteln die Rentenversicherer ihre Daten an die Finanzämter, die dann - in der Mehrzahl Beträge weit unter 500 Euro - nachfordern werden. Im Gegenzug dafür werden die Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zum Jahr 2025 schrittweise steuerfrei gestellt.

Kein Ausgleich ist hingegen für die Abgeltungsteuer vorgesehen, die 2007 im Zuge der Unternehmenssteuerreform eingeführt wurde. Bisher war der Gewinn aus Aktien oder Investmentfonds, die über ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei. Dividenden wurden nur zu 50 Prozent besteuert. Ab 2009 sind auf alle Einnahmen aus Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungsteuer und acht bis neun Prozent Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu entrichten - insgesamt also 28 bis 29 Prozent.

Betroffen sind Groß- wie Kleinverdiener. Speziell Anleger mit einem Einkommensteuersatz von unter 25 Prozent zahlen drauf. Nur Kleinstsparer, bei denen die Kapitalerträge unterhalb von 801 Euro jährlich liegen, sind von der Abgeltungsteuer nicht betroffen.

Die neue Steuer macht die private Geldanlage in Aktien und Fonds in Zukunft weniger attraktiv. Die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form von sogenannten Riester- und Rürup-Sparplänen und -versicherungen sowie die private und betriebliche Altersvorsorge hingegen könnte von der Neuregelung profitieren, denn diese Finanzprodukte sind von der Abgeltungsteuer befreit. Riester-Sparer müssen ihre Rente lediglich nachgelagert (Rentenbezug) versteuern. Ihr individueller Steuersatz dürfte allerdings im Rentenalter weitaus geringer sein als im Arbeitsleben. Auch bei der Rürup-Rente gilt das Alterseinkünftegesetz - die steuerliche Abzugsfähigkeit der Sparbeiträge steigt, im Gegenzug wächst die Besteuerung bei der Auszahlung, 2040 sind dann 100 Prozent zu versteuern.

Aber im Gegensatz zur "Rentensteuer" (Bild) gibt es bei der privaten Vorsorge einen Gestaltungsspielraum und diverse Ausnahmen. So ist eine Leistung aus einer reinen Risikoversicherung ohne Sparanteil (Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegeversicherung sowie Unfallversicherung ohne garantierte Beitragsrückzahlung) nicht steuerpflichtig nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz. Dies gilt sowohl für Kapitalauszahlungen wie auch etwa für Unfallrenten.

Auszahlungen aus privaten Kapitallebens- und Rentenversicherungen müssen hingegen prinzipiell versteuert werden - wie hoch, das hängt von der Gestaltung des Versicherungsvertrages ab. Im Alter hat der Versicherungsnehmer in der Regel die Wahl, sich das Kapital mit Überschüssen auszahlen zu lassen und zu versteuern oder aber eine monatliche Rentenzahlung zu vereinbaren.

Bislang erzielten Investmentfonds wegen ihrer prinzipbedingt geringeren Kosten einen höheren Kapitalertrag als fondsgebundene Versicherungen. Doch dies dürfte künftig anders aussehen, sofern die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Die Fondssparerrente wird nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Dieser liegt mit 60 bei 22 Prozent, mit 65 bei 18 Prozent - dann bleiben 82 Prozent zeitlebens steuerfrei.

Auch Investmentfonds, welche ihre Erträge (etwa Dividenden) wieder anlegen (thesaurieren), unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Erst wenn der Anleger seine Fondsanteile abstößt und seine Gewinne realisiert, greift der Finanzminister zu - die Besteuerung wird so auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Bei Fonds, die ihre Erträge direkt im Geschäftsjahr an die Anleger ausschütten, greift der Fiskus zweimal mit jeweils 25 Prozent zu: bei den jährlichen Erträgen und dann beim Fondsanteilverkauf.

Markus Zschaber: Abgeltungsteuer - na und! So schützen Sie Ihre Finanzen vor dem Fiskus. Finanzbuch Verlag, München 2008, gebunden, 162 Seiten, 19,90 Euro

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