© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  39/08 19. September 2008

Meldungen

NPD: Haftstrafe für Ex-Schatzmeister

BERLIN. Der ehemalige Bundesschatzmeister der NPD, Erwin Kemna, ist wegen Untreue zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Vor dem Landgericht Münster räumte Kemna zum Prozeßauftakt die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitgehend ein, nach denen ihm gewerbsmäßige Untreue in 86 Fällen zur Last gelegt worden war. Kemna gestand, von seiner Partei 700.000 Euro veruntreut zu haben. Der 57 Jahre alte NPD-Politiker hatte Geld von Partei- auf Privatkonten umgeleitet, um Zahlungsschwierigkeiten seines Küchenstudios zu überbrücken. Kemna war im Februar verhaftet worden. Die Verurteilung Kemnas, der als enger Vertrauter von Parteichef Udo Voigt gilt, könnte auch Auswirkungen auf die Parteiführung haben und eine neue Diskussion um den Parteivorsitzenden und den Kurs der NPD auslösen. Bereits im März hatte der Fraktionsvorsitzende der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Udo Pastörs, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT gesagt, er würde sich der Aufgabe des Parteivorsitzenden nicht verweigern, wenn sich die Vorwürfe gegen Schatzmeister Kemna bestätigen sollten und die Parteispitze dadurch so in Schieflage geriete, daß eine Gefährdung für den gesamten Kurs der NPD entstünde. Voigt zeigte sich nach dem Geständnis Kemnas "zutiefst enttäuscht und erschüttert". Der NPD-Chef sagte, er sehe allerdings keine Veranlassung, von seinem Amt als Parteichef zurückzutreten.

 

Prozeß gegen Wehrmachtsoffizier

MÜNCHEN. Großes Interesse rief der erste Verhandlungstag vor dem  Schwurgericht München I gegen Josef S. aus Ottobrunn wegen dessen angeblicher Beteiligung an der Ermordung von 14 italienischen Zivilisten im Partisanenkrieg im Sommer 1944 (JF 35/08) hervor. Die Verteidigung des 90 Jahre alten Angeklagten rügte in ihrer ersten Stellungnahme "die Vorverurteilung in den Medien" und zitierte den Hamburger Staatsrechtler Ingo von Münch, welcher bei derartigen Verfahren die Gefahr sieht, daß sie "zum politisch-historischen Selbstzweck werden". Außerdem beantragte die Verteidigung die Bestellung eines militärisch-historischen Sachverständigen, weil ein Historiker ohne militärische Sachkenntnis nicht in der Lage wäre, in dieser Sache zu einem fundierten Ergebnis zu kommen. Ohnehin sollten sich mit dieser Frage die Historiker befassen und nicht die Gerichte "auf Kosten eines 90jährigen". Der mit einem Hörgerät ausgestattete Angeklagte äußerte sich nur über seine beiden Anwälte, die seine Unschuld beteuerten. Bei den Tätern handle es sich entweder um eine andere Wehrmachtseinheit oder um italienische Schwarzhemden-Brigaden. Für die Täterschaft ihres Mandanten gäbe es keine Zeugen oder schriftliche Belege. Der zweite Verhandlungstag wurde auf den 29. September terminiert.

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