© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  40/08 26. September 2008

Doppelte Staatsbürgerschaft
Parallelgesellschaft
von Wolfgang Philipp

Mit dem 18. Lebensjahr müssen sich durch Geburt eingebürgerte Ausländerkinder zwischen den Staatsangehörigkeiten entscheiden. Diese Pflicht will die Regierungspartei SPD nun beseitigen, obwohl das Bundesverfassungsgericht Mehrstaatlichkeit für ein "Übel" hält. Immer mehr Ausländer werden dann dauernd Doppelstaatler sein und können als wahlberechtigte "Deutsche" ihre Interessen durchsetzen. Die vor allem von der Türkei über die islamische Vereinigung Ditib betriebene Förderung von Parallelgesellschaften wird damit politisch abgesegnet. Die Sozialdemokraten betreiben Privilegierung (Ingo von Münch) von Ausländern als "Wahlkapitulation" wie im Mittelalter: Zur Wahl stehende Königskandidaten kauften durch Hergabe von Reichsrechten die Fürsten, die SPD kauft Ausländer, um ihre Stimmen zu erhalten.

Immer mehr junge Ausländer aus unserer Kultur fernen Herkunftsländern lehnen Deutschland ab und sind der Gewalt zugeneigt. Bei Doppelstaatsbürgerschaft entfällt die Möglichkeit, sie abzuschieben. Die Bedrohung des inneren Friedens nimmt die SPD hin. Großmoscheen werden nach türkischen Eroberern und Kriegsverbrechern benannt, was als "Volksverhetzung" strafbar sein dürfte. Wenn wir wieder ein geordnetes deutsches Staatsbürgerschaftsrecht haben wollen, muß die doppelte Staatsbürgerschaft abgeschafft werden.

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