© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  42/08 10. Oktober 2008

Stettin den Deutschen zurückgeben?
Polen: Das geplante Reprivatisierungsgesetz hat die Statusfrage der alten Pommern-Hauptstadt neu aufgeworfen
Christian Rudolf

Im November will die polnische Regierung unter dem wirtschaftsliberalen Ministerpräsident Donald Tusk ein lange erwartetes Reprivatisierungsgesetz in den Sejm einbringen. 20 Milliarden Złoty - soviel Geld hat das Finanzministerium vorerst vorgesehen, um in den Jahren 1944 bis 1962 enteignete Privatpersonen zu entschädigen. Ersetzt werden sollen allerdings lediglich 20 Prozent des ursprünglichen Wertes, und das auch nicht auf einen Schlag, sondern in Raten über viele Jahre.

Nach Aussage von Michał Wiewiór, Sprecher des Warschauer Finanzressorts, soll die ungeheure Summe durch Verkauf von Staatsanteilen an Unternehmen, sowie durch Veräußerung staatlicher Ländereien und kommunalen Besitzes zusammengebracht werden - um Steuererhöhungen oder eine Senkung der Sozialausgaben zu vermeiden.

Eine Entschädigung auf Grundlage dieses Gesetzes, das im Januar in Kraft treten soll, können solche Personen beantragen, die zu dem Zeitpunkt, als sie ihren Besitz verloren, polnische Staatsbürger waren. Nationalität und Wohnort sind ohne Bedeutung. Hintergrund ist das Bestreben, sich ein für allemal vor finanziellen Ansprüchen deutscher Vertriebener zu schützen.

Nun wittern rechtsnationale Oppositionskreise in dem Vorhaben prompt Verrat. "Will die Regierung Tusk Stettin den Deutschen zurückgeben?" titelte reißerisch die national-katholische Tageszeitung Nasz dziennik. Den willkommenen Aufhänger, die vaterländische Gesinnung der Tusk-Regierung anzuzweifeln, bietet eine Unbedachtheit in der formulierten Gesetzesvorlage: Paragraph 4, Punkt 2, Absatz 4 des Textes schließt eine Wiedergutmachung für solche Personen aus, deren Besitz durch Polen als Kriegsreparationen "im Zusammenhang mit der Ausführung des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 und anderer internationaler Rechtsakte entschädigungslos übernommen wurde".

Nach Ansicht des namhaften polnischen Historikers Bogdan Musiał vom Institut für Nationales Gedenken (IPN) ist dies ein schwerer Fehler. Denn das Potsdamer Abkommen schlägt Polen die Gebiete östlich der Oder zu. Stettin liegt jedoch westlich des Flusses, jedenfalls zu größten Teilen. Gemäß den Beschlüssen auf Schloß Cecilienhof gehört Stettin nicht zu Polen.

Eine entsprechende Auslegung dieses Paragraphen im Gesetzestext könnte zu einer Lawine von Wiedergutmachungsforderungen jener Deutschen führen, die damals in Stettin und den Gebieten westlich der Oder gewohnt haben, bevor sie vertrieben und enteignet wurden, folgert der aus Galizien stammende Musiał, der 1985 als politischer Flüchtling nach Westdeutschland kam und später sogar den deutschen Paß erhielt.

Polen müsse entweder Stettin zurückgeben oder Deutschland Entschädigung zahlen, wird Musiał von Nasz Dziennik wiedergegeben. Den Status des westlich der Oder gelegenen Stettin zu klären, sei, davon ist Musiał überzeugt, in Potsdam einfach vergessen worden. Denn Stalin habe bereits am 20. Februar 1945 festgelegt, daß die pommersche Hafenstadt an Polen fällt. Sich heute auf die Potsdamer Bestimmungen zu berufen, könne also für Polen "sehr gefährlich" werden. Im geplanten Reprivatisierungsgesetz solle man sich also besser auf das Abkommen zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen von 1951 berufen - dort liegt Szczecin, die Hauptstadt der Woiwodschaft Westpommern, eindeutig innerhalb der polnischen Grenzen.

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