© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  44/08 24. Oktober 2008

Meldungen

Aachener Stadtrat genehmigt Moschee

Aachen. Der Aachener Stadtrat hat in der vergangenen Woche einstimmig den Bebauungsplan für die geplante Yunus-Emre-Moschee beschlossen. Auf einem rund 3.000 Quadratmeter großen Grundstück im Aachener Ostviertel will die türkisch-islamische Gemeinde für etwa fünf Millionen Euro ein islamisches Gotteshaus mit einem Gebetsraum für 1.000 Personen sowie einem 41 Meter hohen Minarett bauen. Daneben soll die Moschee Platz für Unterrichtsräume, eine Bibliothek sowie ein Café bieten.

 

Berliner Feuerwehr wirbt um Türken

Berlin. Die Berliner Feuerwehr will künftig gezielt junge Türken anwerben und dafür das Niveau der Einstellungsbedingungen senken. Laut Tagesspiegel scheitern Jugendliche aus Einwandererfamilien bislang häufig an den hohen Einstellungsvoraussetzungen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, zu denen auch eine abgeschlossene Lehre in einem Handwerkerberuf gehört. "Wir wollen sie direkt nach der Schule anwerben und ihnen eine besondere Ausbildung zukommen lassen", sagte ein Feuerwehrsprecher der Zeitung. Die ausländischen Bewerber könnten dann bei der Feuerwehr eine Handwerksausbildung machen. Als Einsatzmöglichkeit  für Einwanderer wird bei der Berliner Feuerwehr insbesondere der Rettungsdienst genannt. Denn es gebe häufig sprachliche und kulturelle Verständigungsprobleme, wenn Rettungssanitäter zu türkischen Familien gerufen werden. Lau Tagesspiegel hat die Berliner Feuerwehr Nachwuchssorgen, da ein Großteil der Bewerber, auch deutsche, beim Einstellungstest scheitert.

 

SPD legt Konzept zur Spätabtreibung vor

BERLIN. Im Streit um eine Verschärfung der gesetzlichen Regelung zur Spätabtreibung haben Politikerinnen der SPD ein eigenes Konzept vorgelegt. Laut Focus schlägt eine Gruppe um die stellvertretende Fraktionsvorsitzendinnen Elke Ferner und Christel Hummel in einem internen Papier vor, eine "Beratungspflicht" und "fachlich qualifizierte Beratung" für Frauen festzulegen, die aufgrund einer diagnostizierten Behinderung ihres ungeborenen Kindes vor der Entscheidung stehen, eine Spätabtreibung nach der 20. Schwangerschaftswoche vornehmen zu lassen. Die Regelung solle in der Mutterschutzrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Kassen festgelegt werden. Zuvor hatte die Union einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Beratungspflicht vorsieht und Ärzte, die dagegen verstoßen, mit einer Geldbuße bedroht. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Regelung zur Spätabtreibung zu überprüfen. Die SPD hatte sich bislang allerdings aus Sorge, eine neu Debatte um den Abtreibungsparagraphen 218 auszulösen, einer gemeinsamen Regelung verweigert.

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