© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  47/08 14. November 2008

Erbschaftssteuer
Besser verzichten
von Bernd-Thomas Ramb

Die Regierungskoalition hat sich auf ein neues Erbschaftsteuergesetz geeinigt. Die Freibeträge werden für Ehegatten, Kinder und Enkel kräftig angehoben, und ein Einfamilienhaus bleibt fortan erbsteuerfrei. Dadurch sind angeblich nur noch drei statt bislang sieben Prozent der Erbfälle steuerpflichtig. Allerdings nur unter bürokratischen Verrenkungen: Das Haus darf nicht mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche aufweisen, muß vom Erben mindestens zehn Jahre bewohnt werden und darf während dieser Zeit weder verkauft noch vermietet werden. Die Gleichschaltung zum vererbten Betrieb, der ebenfalls bis zu zehn Jahre gehalten werden muß, ist gewollt.

Jedes steuerrechtliche Regelwerk hat stets zwei Effekte. Erstens ist Verwaltungsaufwand nötig, um die Regeln zu überwachen. Zweitens werden Anstrengungen der Betroffenen entfacht, die Regeln zu umgehen. Von den zu erwartenden vier Milliarden Steuereinnahmen - ein Prozent der Gesamteinnahmen - werden nicht nur beträchtliche Teile für die Erhebung vergeudet. Die Vermeidungsbestrebungen führen zudem zu volkswirtschaftlicher Ineffizienz, die den Hauptteil des Steueraufkommens schmälert: vorzugsweise durch den Umzug nach Österreich oder in die Schweiz, die konsequenterweise die Erbschaftssteuer vollkommen abgeschafft haben.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen