© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  48/08 21. November 2008

Das Urteil von Mittweida
Glaubwürdigkeit dahin
von Hinrich Rohbohm

Schon frühzeitig hatte es sich angedeutet: Rebecca K. ist nicht die Heldin von Mittweida, zu der sie Medien und Politik hochgejubelt hatten. Die heute 18jährige, die vorgab, im November 2007 ein fünf Jahre altes Spätaussiedler-Kind vor Neonazis beschützt zu haben und infolgedessen selbst Opfer rechtsextremer Gewalt geworden zu sein, hat den Vorfall offenbar nur vorgetäuscht. So jedenfalls sah es Oberstaatsanwalt Bernd Vogel. Und so sah es auch Richterin Anne Mertens, die Rebecca K. 40 Stunden gemeinnützige Arbeit aufbrummte. Natürlich wird deren Verteidiger Axel Schweppe das Urteil nicht akzeptieren. Und wie das Verfahren vor der nächsthöheren Instanz ausgehen wird, ist ungewiß.

Gewiß aber ist schon jetzt: Das Urteil des Amtsgerichts Hainichen hat eine andere Institution unglaubwürdig gemacht - das Bündnis für Demokratie und Toleranz. Die voreilige Vergabe eines Ehrenpreises an die Verurteilte ist eine Blamage für diejenigen Politiker, die als Beiratsmitglieder dem Bündnis angehören. Sie nahmen die Auszeichnung vor, obwohl die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren. Wer für Toleranz und Demokratie wirbt, selbst aber Vorverurteilungen wie in Mittweida unternimmt, dessen Glaubwürdigkeit ist fraglich. Zumal mit Ulla Jelpke (Linke) eine Politikerin dem Bündnis-Beirat angehört, die selbst Kontakte zu Terrororganisationen pflegt.

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