© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  51/08 12. Dezember 2008

WIRTSCHAFT
Gut gemeint, schlecht gemacht
Jens Jessen

Das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) hat viel Staub aufgewirbelt. Weder die Kassen noch die Leistungserbringer sind zufrieden. An dem Nebeneinander von GKV und Privatversicherung (PKV) wurde zwar festgehalten. Beide werden jedoch stark belastet durch die Einführung einer Krankenversicherungspflicht. Jeder Nichtversicherte mußte in das System zurückkehren, in dem er zuletzt versichert war: in die GKV (ab April 2007) oder die PKV (ab Juli 2007). Wer bisher nicht versichert war, wird nach dem beruflichen Status der GKV (Arbeiter und Angestellte) oder der PKV (Selbständige und Beamte) zugeordnet. Die Zwangsversicherung führt jedoch inzwischen zu erheblichen finanziellen Belastungen der jeweiligen Versichertengemeinschaft.

Schon heute melden die gesetzlichen Kassen Beitragsausfälle in Millionenhöhe. Die PKV muß einen Basistarif anbieten, für den Kontrahierungszwang besteht. Der Leistungsumfang hat dem der GKV zu entsprechen. Die Aufnahme erfolgt ohne Risikoüberprüfung. Zahlt der Versicherte nicht, ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses bei der GKV und der PKV kaum möglich. Bisher gibt es keine Überwachung der Versicherungspflicht. Trittbrettfahrer können deshalb mit dem Beitritt in eine Krankenkasse so lange warten, bis sie krank sind. Eine Versicherungspflicht, die nicht überwacht und bei Nichtbeachtung mit Sanktionen belegt wird, ist ein Unding. Bei chronischer Verweigerung der Beitragszahlung sieht die gesetzliche Regelung zwar theoretisch vor, das Versicherungsverhältnis ruhen zu lassen. Bei akuten Schmerzen und in Notfällen wird die Zahlungsverweigerung dennoch mit der Behandlung auf Kassenkosten belohnt.

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