© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  03/09 09. Januar 2009

Gesinnungsstrafrecht
Das Schema ist bekannt
von Detlef Kühn

Die Thüringer Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Hildigund Neubert, ist als aufrechte Kämpferin gegen den Kommunismus und seine Folgen ausgewiesen. An Mut gebricht es ihr nicht, an Stringenz der Argumentation gelegentlich schon. Als in Arnstadt ein erst kürzlich eingeweihtes Denkmal zur Erinnerung an die Opfer kommunistischer Gewalt mit den Worten "Das war nicht der Kommunismus" beschmiert wurde, hätte Neubert die Polizei zu verstärkten Anstrengungen auffordern können, der Täter dieser Sachbeschädigung habhaft zu werden. So billig macht sie es aber nicht. Sie fordert, die Leugnung kommunistischer Verbrechen unter besondere Strafe zu stellen.

Das Schema ist bekannt. In Deutschland ist bereits die Leugnung oder Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen strafbar. Da liegt es nahe, den Tatbestand auch auf Taten von Kommunisten auszudehnen. Beides ist jedoch verfassungsrechtlich aufs höchste bedenklich. Eine auf Meinungsfreiheit basierende Demokratie sollte es definitiv nicht nötig haben, vermeintlich oder wirklich falsche Aussagen strafrechtlich zu verfolgen. Sonst kommt noch jemand auf den Gedanken, alle die zu bestrafen, die möglicherweise verfassungswidrige Strafgesetze aufheben möchten.

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