© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  06/09 30. Januar 2009

LOCKERUNGSÜBUNGEN
Bahnopfer
Karl Heinzen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eisenbahnrechtliche Vorschriften vorzeitig an eine EU-Verordnung angepaßt werden sollen. Ziel dieser Änderung ist es, die Rechte der Fahrgäste zu stärken. So soll ihnen in Zukunft bei Verspätungen ihres Zuges von mehr als 60 Minuten eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zustehen. Verzögert sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, erhöht sich ihr Anspruch auf 50 Prozent. Zudem sollen sie das Recht haben, den Fahrkartenkauf kostenfrei rückgängig zu machen, sobald sich eine Verspätung von mehr als einer Stunde abzeichnet.

Die Gesetzesinitiative der Großen Koalition wird zweifellos von Millionen von Nutzern der Bahn als ein Befreiungsschlag betrachtet werden, da sie nach deren aktuellen Beförderungsbedingungen im Falle einer gravierenden Verspätung nur bei speziellen Fernverbindungen mit lediglich 20 Prozent des Fahrpreises abgefunden werden - und dies auch bloß in Form eines Gutscheins, den sie beim Kauf einer weiteren Fahrkarte verrechnen dürfen. Da die allermeisten das komplizierte Verfahren scheuen, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als ohnmächtig die Faust in der Tasche zu ballen, wenn sie wieder einmal ungeplant auf zugigen, unwirtlichen Bahnsteigen ausharren müssen und zudem noch die zynischen Lautsprecheransagen der Bahnbediensteten auszuhalten haben, mit denen um ihr Verständnis geworben wird.

Gleichwohl ist festzuhalten, daß auch das neue Recht letztendlich nicht für eine angemessene Entschädigung der Bahnopfer sorgt. Mehr als eine Preisminderung angesichts eines nicht eingehaltenen Leistungsversprechens wird nicht geregelt. Derartiges sollte in einer auf Vertragstreue gegründeten Wirtschaftsordnung eigentlich selbstverständlich sein. Eine tatsächliche "Haftung" für entstandene Schäden sähe anders aus. Es gibt eine Unzahl von Beispielen, in denen sogar berufliche oder private Katastrophen daraus erwachsen, daß Reisende nicht rechtzeitig ans Ziel gelangen. Es wäre daher nicht unangemessen, die Bahn auch mit den Folgekosten von Zugverspätungen zu belasten - wie etwa entgangenen Umsätzen von Geschäftsreisenden.

Nicht einzusehen ist zudem, daß der Erstattungsanspruch der Reisenden auf die Bahn beschränkt wird. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muß ebenfalls allzu oft Verspätungen hinnehmen, die sich seiner Verantwortung entziehen und vielmehr auf ein unzureichend ausgebautes oder instandgehaltenes Straßennetz zurückzuführen sind. Hierfür müßte eigentlich die öffentliche Hand in Regreß genommen werden.

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