© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  10/09 27. Februar 2009

Meldungen

Moslems: Studie warnt vor Antisemitismus

BERLIN. Antisemitische Ressentiments sind unter jugendlichen Moslems in Deutschland weit verbreitet. Zu diesem Schluß kommt eine Studie der Amadeu-Antonio-Stiftung, die am Montag in Berlin vom Grünen-Vorsitzenden Cem Özdemir vorgestellt wurde. Vor allem rechtsextreme Türken und Araber, deren Verwandte vom Nahost-Konflikt betroffen seien, neigten zu antisemitischen Einstellungen (siehe den Kommentar auf Seite 2). Gegenüber der Frankfurter Rundschau forderte Özdemir die Vertreter muslimischer Verbände auf, sich eindeutig zu äußern. „Wer sich gegen Juden stellt und wer sich gegen das Existenzrecht Israels stellt, der kann nicht Bündnis- oder Gesprächspartner sein.“ Man müsse zur Kenntnis nehmen, daß antisemitische Denkweisen nicht nur am „rechten Rand oder bei linken sogenannten Antiimperialisten“ zu finden sind, sondern auch „in der muslimischen Community“. Nach einer Studie des Bundesinnenministeriums von 2007 tendieren muslimische Schüler überdurchschnittlich stark zu antisemitischen Vorurteilen. So habe über ein Viertel der befragten Moslems unter 25 Jahren die Auffassung vertreten, Juden seien überheblich und geldgierig.

 

Familienzuschlag für homosexuelle Beamte

Stuttgart. Homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben wie verheiratete Beamte Anspruch auf einen Familienzuschlag. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in der vergangenen Woche in dem Fall eines Beamten entschieden, der seit 2001 in einer eingetragenen Partnerschaft lebt und dem bisher von seinem Dienstherrn der Familienzuschlag verweigert worden war. Zur Begründung für ihr Urteil, mit dem die Richter von anderslautenden Entscheidungen des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichtes abwichen, verwies das Gericht auf die Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2000.

 

Generalstaatsanwalt kritisiert Karlsruhe

KÖLN. Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Cristoforo Rautenberg, hat dem Bundesverfassungsgericht falsche Nachsicht gegenüber rechtsextremen Verunglimpfungen der Bundesflagge vorgeworfen. „Es sollte Verfassungsgegnern nicht zu leicht gemacht werden, sich an unserem wichtigsten Staatssymbol zu vergreifen“, schreibt Rautenberg im Kölner Stadtanzeiger. Hintergrund ist eine Entscheidung des Gerichtes vom September vergangenen Jahres, mit dem das Urteil gegen einen Mann aufgehoben worden war, der die Nationalfarben öffentlich als „Schwarz-Rot-Senf“ bezeichnet hatte. Der Fall wird daher in dieser Woche vor dem Amtsgericht Köln neu verhandelt. Karlsruhe habe „den hohen Stellenwert der Bundesflagge“ verkannt, des einzigen Staatssymbols mit Verfassungsrang, kritisierte Rautenberg.

 

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