© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/09 06. März 2009 WIRTSCHAFT Die kakophonische Diskussion um die Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) dient mehr der Verschleierung als der Transparenz. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG) soll die Bank als bislang größter Bankrotteur nicht der Insolvenz überlassen, sondern enteignet werden. Bisher sind Staatshilfen und Garantien von über 100 Milliarden Euro geflossen. Die HRE ist 2003 als Ausgründung der Hypovereinsbank (HVB) geschaffen worden, um deren Risiken geräuschlos aus der HVB-Bilanz zu nehmen. Sonst wäre die HVB nicht von der Mailänder UniCredit gekauft worden. Die HRE war quasi eine deutsche Bad Bank. Der Gesetzgeber weiß natürlich, daß eine Enteignung nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig ist. Zudem müßte die HRE eine systemische Bedeutung für die Finanzordnung in Deutschland haben. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hat den Verdacht geäußert, daß
die Bundesregierung die HRE-Verbindlichkeiten wohl nicht richtig überprüft hat.
Denn dann hätte sie festgestellt, daß bei Insolvenz der Bank das Wohl der
Allgemeinheit nicht gefährdet würde. Der hohe Anteil verbriefter
Verbindlichkeiten (Pfandbriefe) könnte keine systemischen Verwerfungen
verursachen. Ein Insolvenzverfahren wäre vielmehr hilfreich für die Gesundung
von Realwirtschaft und Finanzsektor. Allem Anschein nach geht es der
Bundesregierung um die Verhinderung eines solchen Verfahrens, bei dem die
Verpflichtungen der HRE auf ihre Richtigkeit geprüft werden müßten. Die
Gläubiger haben sich bisher bedeckt gehalten. Würden sie in die Öffentlichkeit
gezogen, müßten sie zu den von ihnen geltend gemachten Forderungen Farbe
bekennen. Das könnte peinlich sein, vielleicht auch für die Deutsche Bank. |