© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  11/09 06. März 2009

WIRTSCHAFT
Insolvenz und Enteignung
Jens Jessen

Die kakophonische Diskussion um die Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) dient mehr der Verschleierung als der Transparenz. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG) soll die Bank als bislang größter Bankrotteur nicht der Insolvenz überlassen, sondern enteignet werden. Bisher sind Staatshilfen und Garantien von über 100 Milliarden Euro geflossen. Die HRE ist 2003 als Ausgründung der Hypovereinsbank (HVB) geschaffen worden, um deren Risiken geräuschlos aus der HVB-Bilanz zu nehmen. Sonst wäre die HVB nicht von der Mailänder UniCredit gekauft worden. Die HRE war quasi eine deutsche „Bad Bank“. Der Gesetzgeber weiß natürlich, daß eine Enteignung nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig ist. Zudem müßte die HRE eine systemische Bedeutung für die Finanzordnung in Deutschland haben.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hat den Verdacht geäußert, daß die Bundesregierung die HRE-Verbindlichkeiten wohl nicht richtig überprüft hat. Denn dann hätte sie festgestellt, daß bei Insolvenz der Bank das Wohl der Allgemeinheit nicht gefährdet würde. Der hohe Anteil verbriefter Verbindlichkeiten (Pfandbriefe) könnte keine systemischen Verwerfungen verursachen. Ein Insolvenzverfahren wäre vielmehr hilfreich für die Gesundung von Realwirtschaft und Finanzsektor. Allem Anschein nach geht es der Bundesregierung um die Verhinderung eines solchen Verfahrens, bei dem die Verpflichtungen der HRE auf ihre Richtigkeit geprüft werden müßten. Die Gläubiger haben sich bisher bedeckt gehalten. Würden sie in die Öffentlichkeit gezogen, müßten sie zu den von ihnen geltend gemachten Forderungen Farbe bekennen. Das könnte peinlich sein, vielleicht auch für die Deutsche Bank.
 

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