© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  14/09 27. März 2009

„Die rechtstreuen Menschen werden leiden“
Einwanderung: Auf Druck von Gewerkschaften und Kirchen hat die Bundesregierung die geplante Visa-Warndatei zu den Akten gelegt
Hans Christians

Aufgeschoben oder aufgehoben? Offiziell streiten die Großkoalitionäre von CDU/CSU und SPD noch darüber, doch hinter den Kulissen scheint festzustehen: Die Einführung der lange geplanten Visa-Warndatei ist vom Tisch. Zwar sagte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz, „daß bei einem solch prekären Thema ein Moment des Nachdenkens erlaubt sein muß“, doch aus dem Innenministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) heißt es: „Die Sache ist erledigt.“

Dabei war die Einführung einer Zentralstelle zur Erfassung von visapflichtigen Personen und deren Einladern lange geplant und gar Bestandteil des Koalitionsvertrags. Letztlich aber bewahrte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit ihrem Veto von vergangener Woche die Koalition vor einem politischen Maximalschaden. Union und SPD hatten die Neuregelung nach zähen Verhandlung en getroffen. Als Konsequenz aus der sogenannten Visa-Affäre, die die rot-grüne Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2005 verursachte, entwickelten Innen- und Justizministerium einen Entwurf für eine Warndatei.

Dieser  sah vor, daß neben visapflichtigen Einreisenden auch alle Personen, die Ausländer zum Besuch nach Deutschland einladen, zentral erfaßt werden sollten. Die sollte ein wirksames Mittel im Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler werden. Der CSU-Innenexperte und ehemalige Vorsitzende des Visa-Untersuchungsausschusses Hans-Peter Uhl sprach nicht zu Unrecht von einer „Einlader-Datei“. Doch genau diese Zielgruppe setzte sich in den vergangenen Monaten so massiv zur Wehr, daß die Bundesjustizministerin nun einen Rückzieher machte. Gewerkschaften, Kirchenverbände und Unternehmer sahen sich einem Generalverdacht ausgesetzt und nutzten jede Gelegenheit, um gegen den Gesetzesentwurf Front zu machen.  Schäubles Ministerium wischte diese Bedenken stets mit dem Hinweis vom Tisch, daß alle Argumente längst bekannt und schließlich berücksichtigt worden seien. Möglicherweise wurde Zypries aber von der Furcht getrieben, sie könne im Bundesrat eine Schlappe erleiden. Das entsprechende Gesetz sei zustimmungsbedürftig gewesen, heißt es im Justizministerium, und da die FDP klargemacht habe, daß sie ihre Zustimmung verweigern würde, sei klar gewesen, daß keine Mehrheit zu erzielen gewesen wäre.

Zypries’ Kompromißvorschlag, auf die Speicherung der Einladerdaten zu verzichten und statt dessen nur die Personen zu registrieren, die schon einmal einschlägig auffällig geworden seien, wurde von der Union abgelehnt. Dies widerspreche den klaren Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. So bleibt die Resonanz auf die rot-grüne Visa-Affäre gleich Null, und Leidtragende sind diejenigen, die sich in der Praxis mit Schleppern, Schleusern und Menschenhändlern auseinandersetzen müssen. Mancherorts macht sich Resignation und Sarkasmus breit. CSU-Experte Uhl kann seine Enttäuschung nicht verbergen: „Glückwunsch. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Die rechtstreuen Menschen werden leiden. Die Ganoven rutschen durch und kriegen ein Visum. Ein vernünftiges Vorhaben wurde erfolgreich zerredet.“

Der Kölner Oberstaatsanwalt Egbert Bülles, der seit Jahren zu den vehementesten Befürwortern einer Zentraldatei zählt, kann die Kritik von seiten der Verbände nicht verstehen: „Es wird immer gefordert und gefordert. Aber in der Praxis passiert nichts. Wir hätten diese Datei dringend gebraucht, insbesondere zur Bekämpfung des Frauenhandels.“ Sein bitteres Fazit: „Visa-Mißbrauch wird es weiter geben.“

Und im Kampf gegen Visa-Mißbrauch und Einwanderungskriminalität könnte weiteres Ungemach drohen. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bereits im Februar ein Urteil gefällt, welches bei bundesdeutschen Rechtsexperten sowie Politikern nun für Verwirrung sorgt. Der EuGH hatte zu entscheiden, ob türkische Fernfahrer für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, wenn sie für Dienste ihres türkischen Arbeitgebers Lastwagen eines deutschen Unternehmens fahren.

Das Gericht entschied nun, daß „für die Einreise türkischer Staatsangehöriger, die Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen, kein Visum verlangt werden darf, das bei Inkrafttreten des Zusatzprotokolls am 1. Januar 1973 nicht verlangt wurde“. Wegen des wiederholten finanziellen und zeitlichen Aufwands sei ein zeitlich befristetes Visum eine Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit, sagt der EuGH. Experten wie der Kriminalkommissar Edgar Stoppa sehen aus diesen Gründen nun das Ende der Visa-Pflicht für Türken gekommen: „Egal, ob Touristen, Händler oder Sprachlernende. Sie dürfen sich drei Monate lang ohne Visum in Deutschland aufhalten. Das Urteil hat einen Präzedenzcharakter und ist folglich von der Politik umzusetzen.“

Das Innenministerium spricht dagegen lediglich „von einem Einzelfall“, der an der generellen Visa-Pflicht nichts ändere. In der Türkei sieht man dies freilich ganz anders. Unverhohlen riefen Medien und Politiker dazu auf, sich bei der Einreise nach Deutschland auf dieses Urteil zu berufen.

Foto:  Hinweisschilder an der Grenze: Bessere Kontrollen vor der Einreise

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