© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  16/09 10. April 2009

Roberto Blanco und ein Abendmahl für Feinschmecker
Evangelische Kirche: Der Versuch einer Gemeinde, den Kochsendungen im Fernsehen nachzueifern, endet mit einer Schadenersatzklage vor Gericht
Hans-Joachim von Leesen

Die evangelische Kirche, immer auf dem Sprung, durch attraktive Sonderangebote modischer Accessoires die Anzahl der ihr davonlaufenden Mitglieder zu verringern, hat sich wieder einmal einen Knüller ausgedacht. In Wesselburen, einer kleinen Stadt in Dithmarschen, hatte sich offenbar der Kirchenvorstand von St. Bartholomäus gefragt, ob man sich nicht die Fernseh­erfolge der zahlreichen Köche zunutze machen könnte, die auf allen Sendern ihre Gerichte brutzeln und damit große Zuschauermengen anlocken.

So nahm die St. Bartholomäuskirche Verbindung auf mit dem Fernsehkoch Thies Möller und dem Schlagersänger Roberto Blanco („Ein bißchen Spaß muß sein“), um sie zu verpflichten, am 13. Februar unter dem Titel „Cook and Sing“ vor dem Altar aufzutreten. Die Kirchenoberen hatten entdeckt, daß auch die Kirche mit Essen und Trinken zu tun hat (und das nicht nur mit „Brot für die Welt“), und wollten daher die Gläubigen zu einem „Abendmahl für Gourmets“ einladen. Sie hauten tüchtig auf die Werbetrommel: „Wo man sonst im besten Falle mit ein paar Oblaten und einem Schlückchen Meßwein rechnen darf“, warben sie im Internet, „wird ein exquisites Menü inklusive erlesener Getränke serviert.“ Damit können wohl in ihren Augen Christi Leib und Christi Blut nicht konkurrieren.

Man erfährt weiter: „Dank (Fernsehkoch) Thies Möllers Talent und Gottes Hilfe verspricht dies einen Abend voller engelsgleicher Musik, göttlichen Essen und himmlischen Entertainment.“ Zur engelsgleichen Musik sollte nicht nur Roberto Blanco beitragen, sondern auch Pastor Ralf-Thomas Knippenberg und seine „St. Jürgen Blues Band“.

Eine regionale Zeitung hatte entdeckt, das in der Internet-Werbung für das „himmlische Event“ zudem mehrmals der Titel „Cock & Sing“ geschrieben war, was mitnichten „Kochen und Singen“ heißt, sondern im Vulgär-Englisch auf ein männliches Körperteil verweist, das man selbst bei einem banalisierten heiligen Abendmahl nicht erwartet.

Irgendwann wurde das dem Probst von Norderdithmarschen, Peter Fenten, zuviel. Er zeigte sich verärgert, daß die Gemeinde die Grenze überschritten hatte, die selbst die moderne evangelische Kirche akzeptieren könne. Und so mußte der Kirchenvorstand von St. Bartholomäus sein bahnbrechendes Event absagen und den angeheuerten Künstlern kündigen. Die für den Werbetext verantwortliche Dame verstand die Welt nicht mehr. Das sei doch nur „ein bißchen jung und ein bißchen frech“ gewesen, meinte sie.

Für die Künstler war das Verhalten der Kirche ein Vertragsbruch, den sie nicht hinnehmen wollten. Tanja Möller, Ehefrau und Managerin des Kochs, verlangte von der Kirchengemeinde Schadenersatz in Höhe von 11.000 Euro. Das aber war den evangelischen Christen zuviel, sie wollten höchstens 1.800 Euro zahlen. So traf man sich vor dem Landgericht Itzehoe. Der Fernsehkoch ließ sich vertreten durch den prominenten Anwalt Wolfgang Kubicki, Fraktionsvorsitzender der FDP im Kieler Landtag. Kubicki argumentierte, daß weder das Kochspektakel noch der Schlager-Remmidemmi für eine evangelische Kirche heutzutage ungewöhnlich sei, hätten doch schon Modenschauen in Kirchen stattgefunden.

Kirchengemeinde und Showstars konnten sich dennoch nicht einigen. Der Richter ließ ihnen daher Zeit für eine außergerichtliche Einigung. Scheitert der Versuch, muß das Gericht entscheiden, wieviel die evangelische Kirchengemeinde blechen muß. Das Ergebnis steht noch aus.

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