© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  18/09 24. April 2009

Grundgesetz
Hände weg von der Verfassung!
Thorsten Hinz

Franz Münteferings Vorschlag, 20 Jahre nach dem Mauerfall das westdeutsche Grundgesetz durch eine gesamtdeutsche Verfassung zu ersetzen, ist lediglich ein Wahlkampftrick, mit dem der SPD-Vorsitzende der Linkspartei ein paar Wähler abzujagen hofft. Dabei trifft seine vorgeschobene Begründung einen Kern des Problems: Deutschland leide darunter, „daß wir 1989/90 nicht wirklich die Wiedervereinigung organisiert haben, sondern die DDR der Bundesrepublik zugeschlagen haben“.

Das Gegenargument, die DDR-Bevölkerung habe 1990 partout unter das Dach des Grundgesetz gewollt, das unter anderem der Historiker Hubertus Knabe vorbringt, läßt den politisch-historischen und psychologischen Ausnahmezustand außer acht, in dem sich die DDR-Bürger damals befanden. Dieser machte es ihnen unmöglich, die Konsequenzen und Feinheiten ihres Beitritts zur Bundesrepublik zu überblicken. Was ihnen dann geschah, kam politisch, kulturell, mental einer Vergewaltigung in der Ehe gleich. Wer das für übertrieben hält, sei auf eine Nebensächlichkeit verwiesen: Kein einziger der namhaften Defa-Regisseure – unter denen es sehr gute gab – hatte Gelegenheit, im bundesdeutschen Filmbetrieb Fuß zu fassen. Die mittleren und älteren DDR-Generationen erlebten eine Fremdbebilderung und -definition ihrer eigenen Lebensgeschichte. Wie sollten sie je heimisch werden?

Neben psychologischen sprächen auch inhaltliche Gründe dafür, mit einer selbstbestimmten Verfassung aus dem Schatten der Geschichte zu treten. Um nur den einen zu nennen: Der Selbsterhalt der Bundesrepublik Deutschland als Land der Deutschen müßte als Auftrag des politischen Handelns festgelegt werden, schließlich haben wir keinen anderen Staat. Die in Artikel 1 genannte „Würde des Menschen“, die heute als kategorischer Imperativ über den anderen Artikeln thront, degeneriert in der Praxis dagegen zum ideologischen Konstrukt, das immer häufiger gegen die eigenen Staatsbürger in Stellung gebracht wird, wenn diese gegen die Politik aufbegehren, die eine überforderte Funktionselite ihnen zumutet. Noch werden der Transformation der parlamentarischen Demokratie zum puren Gesinnungsstaat, in dem der Genuß staatsbürgerlicher Rechte an das Bekenntnis zur amtlich verordneten Einstellung gebunden ist, vom Rechtsstaat, insbesondere vom Bundesverfassungsgericht, Grenzen gesetzt. Es ist absehbar, daß dieser Damm irgendwann bricht. Eine neue Verfassung müßte ihn befestigen.

Doch bereits das geringe Niveau der politisch-medialen Klasse widerlegt diese Idee. Was Adenauer, Dehler, Heuß, Schumacher unter alliierter Aufsicht beschlossen haben, können Beck (Volker), Bosbach, Edathy, Schäuble, Thierse, Zypries unmöglich besser machen. Im Gegenteil, es würde nur schlimmer werden. Antifaschismus, Multikulturalismus, Parteienoligarchie, die Herrschaft der Brüsseler Bürokraten, die Unvergänglichkeit der deutschen Schuld sowie die unverbrüchliche Liebe zur westlichen Wertegemeinschaft und zu fremder Staatsräson würden Verfassungsrang erhalten. Darum: Hände weg vom Grundgesetz!

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen