© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  18/09 24. April 2009

LOCKERUNGSÜBUNGEN
Schwebezustand
Karl Heinzen

Viele einstige DDR-Bürger, so meint Franz Müntefering, erfüllt noch heute mit Skepsis, daß der Einigungsprozeß zwar die ersehnte Freiheit brachte, im Kern aber nichts anderes als ein neuerlicher Akt der Fremdbestimmung war. In der Tat wurden die Auflösung der DDR und der Beitritt der auf ihrem Territorium wiedererstandenen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes in obrigkeitsstaatlicher Manier beschlossen. Die Zustimmung der Bevölkerung setzte man dabei – wahrscheinlich zu Recht – voraus, unterzog sich aber nicht der Mühe, sie durch ein Referendum eigens einzuholen.

Als ein besonders eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Volkssouveränität ist dabei anzusehen, daß mit der Einheit Deutschlands die 1974 zwar durch SED-Willkür „revidierte“, 1968 aber immerhin durch die Bürger mit einer Zustimmungsrate von 95 Prozent angenommene DDR-Verfassung ohne weiteres durch das Grundgesetz abgelöst wurde, das seinerseits stets nur als ein Provisorium interpretiert worden war. Nicht allein die Deutschen der DDR, sondern auch jene der alten Bundesrepublik wurden auf diese Weise des unerveräußerlichen Rechts beraubt, selbst über die Ordnung ihres staatlichen Lebens zu bestimmen.

Vier Jahrzehnte lang hatten es die Westdeutschen hingenommen, mit einem Verfassungssurrogat zu leben, das lediglich von Parlamentariern in Kraft gesetzt worden war – mit Zustimmung der Besatzungsmächte, aber nicht des Volkes. Man vertröstete sie mit der Schlußbestimmung des Grundgesetzes, die ihnen suggerierte, eine Verfassung gäbe es dann, wenn alle Deutschen in einem freien Staate vereint wären.

Fast zwei Jahrzehnte nach dem Mauerfall steht dieses Versprechen in Gestalt des unterdessen leicht modifizierten Artikels 146 immer noch im Raum. Zwar meinen die allermeisten Deutschen offenkundig, daß es wohl drängendere Probleme als eine Verfassung gebe und diese zudem kaum besser als das Grundgesetz gelingen könnte.

Und dennoch ist Franz Münteferings Initiative bedenkenswert, allerdings aus einem anderen Grund als dem von ihm angeführten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis man auch im Ausland auf den fortdauernden Schwebezustand aufmerksam werden wird. Unsere Partner könnten dann argwöhnen, wir schöben die Verabschiedung einer Verfassung nur auf, weil wir der Auffassung wären, es seien immer noch nicht alle Deutschen in einem Staat vereint.

Einzig der Abschied vom Grundgesetz kann daher international Vertrauen schaffen, daß die Bundesrepublik auf Dauer keine weiteren territorialen Ansprüche erhebt.

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