© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  18/09 24. April 2009

Der gütige Absolutismus der Brüsseler Expertokratie
Die „Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ bestätigt den angeblichen Mythos, daß achtzig Prozent unserer Gesetze „in Europa“ gemacht werden
Oliver Busch

Zu Hegels Zeiten begann die Eule der Minerva ihren Flug vielleicht noch in der Dämmerung. Heute sind ihre „ArtgenossInnen“ früher unterwegs. Soll heißen, daß die Wissenschaft der Praxis mitunter voraus ist. Die Politikwissenschaft zum Beispiel. Wenn derzeit an Auguren kein Mangel ist, die der Europäischen Union wieder einmal den Totenschein ausstellen, weil „Lissabon“ sowenig verfange wie „Nizza“, dann dürfen sich gerade unsere heimischen EU-Enthusiasten vornehmlich christdemokratischen Schlages – Prototyp Pfeifenraucher Elmar Brok (MdEP) – an den Erkenntnissen des Kölner Emeritus Fritz W. Scharpf laben.

Scharpf, international einer der führenden „Demokratietheoretiker“, hat die Brüsseler Legitimationsdefizite frühzeitig erspäht: Die EU versage sich zwar allen demokratischen Ansprüchen, aber das tue nichts zur Sache („Regieren in Europa“, 1999). Man müsse nämlich nur die Anforderungen ändern, um dieses zwischen Bundesstaat und Staatenbund oszillierende Gebilde nicht weiter mit antiquierten idealistischen Erwartungen zu behelligen. Laufen die doch seit Rousseau darauf hinaus, daß nur der selbstbestimmt lebt, der den Gesetzen, denen er gehorcht, seine Zustimmung erteilt hat.

Für Scharpf sind das „inputorientierte Legitimationskriterien“. Demokratisch ist ihnen zufolge ein System, das dem Individuum ein Maximum politischer Teilhabe gewährt. Eine derartige Demokratie sei aber im europäischen Großraum mit 300 Millionen Einwohnern nicht mehr realisierbar. Also müssen „Input-“ durch „Outputkriterien“ ersetzt werden. Frei nach dem Oggersheimer Europäer Helmut Kohl (CDU): Entscheidend ist, was hinten rauskommt. In Scharpfs Modell: Da 300 Millionen Bürger des alten Kontinents nicht beschlußfähig sind, legitimiert ihre Zustimmung keine politische Willensbildung mehr. Zur Legitimation Brüsseler Politik genügt es daher, wenn der „Output“ an Entscheidungen, Gesetzen, Verordnungen „funktional“ oder „sachgemäß“ ist. Die EU-„Expertokratie“ ist für Scharpf mithin hinreichend legitimiert, wenn sie den „Tanker Europa“ auf Kurs hält. Beweist sie dabei „effektive Herrschaftsausübung“ sowie Problemlösungskompetenz mit dem Ziel der „Maximierung des Allgemeinwohls“, kann solche Systemregulierung politische „Partizipation“ von national verfaßten Individuen schlicht entbehren. Nicht Legitimation durch Teilhabe, sondern durch herrschaftliche Effizienz, nicht government by the people, sondern das absolutistische government for the people soll für Scharpf die allein in Brüssel zu entscheidende Zukunft Europas prägen.

Vor diesem Hintergrund wirken die immer wieder aufflammenden Debatten, ob 27 nationale Parlamente und Regierungen nicht längst durch Brüssel entmachtet wurden, ob die nationalen demokratischen Souveräne, die Völker Europas, nicht mehr als Papiertiger seien, wie ein Schattenboxen. So könnte auch Tilmann Hoppes Warnruf zur „Europäisierung der Gesetzgebung“ (Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, 6/09) ungehört verhallen. 

Hoppe, für den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags tätig, rückt dem „80-Prozent-Mythos“ zu Leibe, der auf den früheren Kommissionspräsidenten Jacques Delors zurückgeht, der 1988 verkündet hatte: „80 Prozent“ des Wirtschaftsrechts der Mitgliedstaaten würden in Brüssel gemacht. Als statistisch gesichert gilt bis heute indes nur ein EU-Einfluß auf die Gesetzgebung des Bundestages, der zwischen 25 und 40 Prozent liegen soll. Dagegen rechnet Hoppe vor, daß solchen das demokratische Selbstverständnis „beruhigenden“ Zahlen fragwürdige Prämissen zugrunde lägen. So würde bisher etwa ein Teil der scheinbar autonomen Bundesgesetzgebung nicht erfaßt, weil der Gesetzestext seinen Brüsseler Ursprung nicht verrate. Nicht unberücksichtigt dürfe man auch die „stillschweigende“ Umsetzung von Unionsvorgaben lassen: „Insbesondere die Diskriminierungsvorschriften des Primärrechts und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zwingen den nationalen Gesetzgeber auch bei ‘autonomer’ Rechtsetzung zu europäisierten Sondervorschriften.“

Bringe man dies alles in Anschlag, sei es keineswegs ein „Mythos“ (FAZ vom 28. April 2008), sondern „durchaus realistisch“ zu behaupten, daß europäische Vorgaben „etwa 80 Prozent der in Deutschland geltenden ‘Gesetzgebung’“ ausmachten. Eine Zahl, von der Hoppe annimmt, sie könne gegen Kritiker „trotz aller statistischen Unschärfen“ verteidigt werden. Was freilich nur für jene Anhänger des demokratischen „Mythos“ noch relevant ist, die im Widerspruch zur politischen Kaste der Berliner Republik das „Regieren in Europa“ nicht dem aufgeklärten Absolutismus einer Brüsseler „Expertokratie“ überlassen möchten.

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