© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  21/09 15. Mai 2009

WIRTSCHAFT
Rentenformel für Wählerstimmen
Klaus Peter Krause

Nachtigall, ick hör dir trapsen, sagt der Berliner, um auszudrücken, daß er den Braten gerochen hat. Den Zweck des Bratens, den die Bundesregierung vorige Woche mit ihrem Rentenbeschluß in den politischen Ofen (vulgo: Gesetzgebungsgang) geschoben hat, riecht man drei Meilen gegen den Wind – nämlich nach Wahlmanöver. Mit einer gesetzlichen Schutzklausel will das Kabinett verhindern, daß die Altersrenten in konjunkturell schweren Zeiten verringert werden müssen. Denn diese Renten hat der Gesetzgeber einst an die Lohnentwicklung gekoppelt: Sind die Löhne und Gehälter gestiegen, folgen (zeitverzögert) Anhebungen der Renten; sind sie geschrumpft, müssen nach der gesetzlichen Rentenformel Kürzungen der Renten ebenfalls folgen. Mit der geplanten Schutzklausel will die Regierung auf Dauer garantieren, daß die Renten nicht gekürzt werden, weil ebendies nun zu befürchten ist.

So sehr eine solche Garantie die gut 20 Millionen Rentnerherzen erfreuen mag, so unübersehbar ist, daß der Beschluß nur einem Ziel dient: ein Potential von 20 Millionen Wählern bis zur Bundestagswahl am 27. September bei Laune zu halten. Von SPD-Seite (Bundesarbeitsminister Olaf Scholz) wurde die Vorlage eingebracht, und die Unions-Seite (mit Kanzlerin Angela Merkel) stimmte ihr zu, weil sie im Wahlkampf Vorwürfe der Genossen und Einbußen an Wählerstimmen zu befürchten hat. Aber das Manöver mit dem abermaligen Eingriff in die Rentenformel ist Unvernunft pur – aus vielen Gründen. Die gesetzliche Altersrente ist schon lange – eigentlich von Anfang an – zum Spielfeld der Politik verkommen und damit ein Feld für politische Willkür. Der Braten, den wir riechen, wird verbrennen. Verbrannte Braten hat uns die politische Klasse schon mehr als genug serviert.

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