© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  22/09 22. Mai 2009

Meldungen

Libertas-Gründer empfiehlt AUF-Partei

Frankfurt/Main. Der Gründer der europakritischen Bewegung Libertas, Declan Ganley, hat die Deutschen dazu aufgerufen, bei der Europawahl am 7. Juni die Partei Arbeit Umwelt Familie – Christen für Deutschland (AUF-Partei) zu wählen. Mit der Stimme für die AUF-Partei hätten die Bürger die Möglichkeit, gegen den Vertrag von Lissabon zu stimmen, sagte Ganley am Wochenende auf einer Wahlkundgebung  in Frankfurt am Main. „Es ist voraussichtlich das letzte Mal, die Wahl als das Referendum zu nutzen, welches ein in sich erstarrtes Parteiestablishment den Bürgern bisher stur verweigert hat.“ Ganley gab sich mit Blick auf die in Deutschland anhängigen Verfassungsklagen gegen den Vertrag optimistisch. Allerdings erwarte er keine Entscheidung mehr vor der Europawahl. Libertas, die im April wegen fehlender Unterstützungsunterschriften nicht zur Europawahl in Deutschland zugelassen wurde (JF 16/09) und nun die AUF-Partei unterstützt, könnte laut Ganley zur Bundestagswahl im September antreten.

 

NPD: 1,27 Millionen Euro Strafe

BERLIN. Die NPD muß wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche entschieden. Das Gericht korrigierte damit den von der Bundestagsverwaltung ursprünglich festgesetzten Betrag von 2,5 Millionen Euro deutlich nach unten. Das Parteiengesetz legt fest, daß Parteien, die fehlerhafte Angaben machen, den doppelten Betrag als Strafe zahlen müssen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes hat die NPD 635.677,90 Euro falsch ausgewiesen. NPD-Parteichef Udo Voigt wertete das Urteil als einen Dämpfer für den Bundestag. Die Diskussion um eine Insolvenz der Partei sei damit beendet.

 

Potsdamer Gericht verurteilt Ermyas M.

POTSDAM. Der aus Äthiopien stammende Ermyas M., der im April 2006 in Potsdam bei einem vermeintlich rechtsextremen Übergriff schwer verletzt worden war, ist in der vergangenen Woche vom Amtsgericht Potsdam wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von mehreren hundert Euro verurteilt worden. Der Ingenieur soll falsche Angaben über seine finanziellen Verhältnisse gemacht haben, um Prozeßkostenhilfe zu erhalten.  Ermyas M. war im Prozeß gegen zwei Männer, die ihn angeblich niedergeschlagen haben sollen, als Nebenkläger aufgetreten. In der Osternacht 2006 war M. in der brandenburgischen Hauptstadt schwerverletzt und stark alkoholisiert aufgefunden worden. Der Fall hatte deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt, da er in den Medien als Tat mit einem fremdenfeindlichen Hintergrund dargestellt wurde. Die beiden verdächtigen Männer wurden später freigesprochen.

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