© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  22/09 22. Mai 2009

Reichsvolk
Politische Zeichenlehre LXXIV: Der deutsche Adler
Karlheinz Weissmann

Anders als die „Bundesflagge“ ist das „Bundeswappen“ nicht im Grundgesetz festgelegt. Erst mit Wirkung vom 20. Januar 1950 wurde – durch Bekanntmachung des Bundespräsidenten – ein schwarzer, rot bewehrter Adler auf goldenem Feld zum Wappen erklärt, für das sich allmählich die Bezeichnung „Bundesadler“ einbürgerte.

Dabei hat man wie schon in der Weimarer Republik eine präzise Vorgabe über die Gestaltung abgelehnt. Teilweise wurden ältere Vorbilder direkt übernommen (etwa für die Standarte des Bundespräsidenten, die mit der des Reichspräsidenten identisch ist), sonst gab es – sehr gut nachvollziehbar auf den Münzprägungen – eine außerordentliche Variationsbreite zwischen eher traditionellen Mustern und der „fetten Henne“ (Adolf Arndt), die auch den Plenarsaal des Bundestags schmückt.

Für den Rückbezug auf die Regelungen der Weimarer Republik galten ähnliche, also vor allem rechtliche, Motive wie im Fall der Nationalflagge. Es ging aber auch um die Bewahrung einer der ältesten deutschen Symboltraditionen, denn der Adler war seit der Erneuerung des Kaisertums durch Karl den Großen unbestrittener Ausdruck dafür, daß die Deutschen an die Stelle der Römer als neues Reichsvolk traten.

Karl ließ einen großen Bronzeadler auf die Aachener Pfalz setzen und wahrscheinlich auch sonst als Hoheitszeichen anbringen, etwa an den Masten von Schiffen seiner Flotte – eine Übung, an die alle späteren deutschen Herrscher anknüpften. Das gilt vor allem für die Staufer, denen besonders an der Idee einer translatio imperii („Übertragung des Reiches“) gelegen war und die unter Friedrich Barbarossa neben Adlerwappen und Adlerfahne auch – nach dem Vorbild der römischen Legionsadler – Feldzeichen mit einem plastisch ausgeführten Adler an der Spitze verwendeten.

Seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts war der Adler dann nicht mehr nur persönliches Machtsymbol des Herrschers, sondern „Staatswappen“. Schon vorher trat neben den einköpfigen der Doppeladler, zuerst nur als Variante, die aber seit dem 15. Jahrhundert als das eigentliche kaiserliche Wappen galt, während der einköpfige dem römisch-deutschen König zugewiesen wurde. Diese Degradierung hatte bis zum Untergang des alten Reiches Bestand, weshalb noch die Nationalversammlung von 1848 einen Doppeladler als neues Wappen vorsah.

Anders das Zweite Reich, da Bismarck nicht nur einer Verwechslung mit dem österreichischen Wappen vorbeugen, sondern auch die Ähnlichkeit des einköpfigen mit dem preußischen Adler nutzen wollte. Schon der provisorische Wappenentwurf, der bei der Kaiserproklamation in Versailles vom 18. Januar 1871 Verwendung fand, zeigte einen einköpfigen schwarzen, rot bewehrten Adler, mit dem „Hohenzollernschach“ belegt, auf goldenem Grund, darüber schwebend die alte Krone des Reiches.

Als die Monarchie 1918 zusammenbrach und in der Nationalversammlung auch über die Symbole der neuen Republik diskutiert werden mußte, bildete sich zwar relativ rasch eine Mehrheit für die Aufhebung von Schwarz-Weiß-Rot, aber an die Beseitigung des Adlers als Staatswappen dachte kaum jemand. Jedenfalls wurde nach einem längeren Klärungsprozeß am 11. November 1919 durch Bekanntmachung im Reichsgesetzblatt festgelegt, daß ein schwarzer Adler mit roter Bewehrung in goldenem Feld – selbstverständlich ohne alle monarchischen Attribute – Staatswappen sei. Der letzte Satz der Bekanntmachung – „Die künstlerische Ausgestaltung bleibt vorbehalten“ – führte dazu, daß es in der Folgezeit eine Fülle von konkurrierenden Entwürfen gab, die auch offizielle Verwendung fanden.

In gewissem Maß blieb die Kontinuität des Adlerwappens auch nach 1933 erhalten. Der Adler wurde unter nationalsozialistischer Herrschaft zuerst nur um das Hakenkreuz als Beizeichen ergänzt, dann allerdings dem Vorbild des „Parteiadlers“ weitergehend angepaßt. Bemerkenswerterweise legten die Verordnung der Alliierten nach der Niederlage von 1945 nur fest, daß das Hakenkreuz aus Stempeln, Urkundenvorlagen etc. entfernt werden müsse, während der Adler erhalten bleiben durfte. Weiter umlaufende Münzen etwa zeigten den leicht verstümmelten Adler, dem man Kranz und Hakenkreuz entfernt hatte. An seiner Gestalt scheint man sonst aber keinen Anstoß genommen zu haben, ein wichtiges Präjudiz für die weitere Entwicklung.

Die JF-Serie „Politische Zeichenlehre“ des Historikers Karlheinz Weißmann wird in zwei Wochen fortgesetzt.

Foto: Bundeswappen

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