© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  22/09 22. Mai 2009

Meldungen

Polenforschung: der Kampf um Fördergelder

BERLIN. Zunächst scheint der Inhalt des Aufsatzes von Peter-Oliver Loew seine Überschrift („Große Vielfalt in der ‘Deutsche Polenforschung’“) voll und ganz zu rechtfertigen. 250 Wissenschaftler aus den verschiedensten kulturwissenschaftlichen Disziplinen hätten sich Ende Februar 2009 zur einer „Migrationen und Transfers“ betitelten Tagung seines Arbeitgebers, des Deutschen Polen-Instituts in Darmstadt, eingefunden. Doch trotz beeindruckender „Breite“ der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Polen, an der Gartendenkmalpfleger und Germanisten genauso ihren Anteil hätten wie Slawisten und Theologen, läßt Loew das Gefühl nicht los, die „Polenforschung ist verbesserungswürdig“. Der Großteil der „Polenforscher“ befinde sich nämlich in der Qualifikationsphase (Doktoranden) oder müsse sich mit Zeitstellen begnügen. Feste Stellen seien rar, und an deutschen Hochschulen gebe es zwar vier Frankreichzentren, aber ein Polenzentrum suche man so vergeblich wie bilaterale Studiengänge. Und von den Polnischkenntnissen bei Studenten solle man lieber schweigen. Immerhin sei man in Darmstadt deswegen nicht in Resignation versunken. Förderinstrumente und finanzielle Mittel scheinen nämlich vorhanden. Man werde jetzt mit gestärktem Selbstbewußtsein in den „Kampf um Mittel und Aufmerksamkeit“ eintreten.  

 

Deutsch im Grundgesetz: Ein „Abwehrinstrument“

STUTTGART. „Deutsch ins Grundgesetz“: Diese auf dem Saarbrücker Parteitag der CDU im letzten Dezember erhobene Forderung treibt Juristen um. Nachdem Menno Aden in der Zeitschrift für Rechtspolitik (JF 14/09) energisch dafür eingetreten ist, bezieht der Frankfurter Rechtshistoriker Michael Stolleis die Gegenposition (Merkur, Heft 720/09). Das verwundert bei diesem Fahrtenschwimmer im Zeitgeiststrom nicht, doch beachtlich ist seine raunende Begründung. Zum einen weist er die Anlehnung am Vorbild vieler europäischer Nachbarn zurück, die die Staatssprache in der Verfassung fixieren. Deutschland habe „im Grunde“ aber „kein Sprachproblem“. Wenn die CDU, auch um eine „nationale Duftmarke“ zu setzen und konservative Wähler zu ködern, „Deutsch ins Grundgesetz“ fordere, antworte dies allein auf ein „Integrationsproblem“. Und in diesem Kontext, so das andere, migrationspolitische Argument von Stolleis, könne eine einschlägige Verfassungsnorm nur Unheil anrichten. Denn in Zeiten wachsender Europaskepsis, mißlingender Integration östlicher Staaten und „galoppierender Globalisierung mit Migrationsströmen“ werde die „harmlose“ Feststellung, daß man in Deutschland Deutsch spreche, womöglich zum „Abwehrinstrument“, um die „Ausgrenzung“ von „Integrationsunwilligen“ im Namen der Verfassung zu betreiben.    

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen