© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  30/09 17. Juli 2009

WIRTSCHAFT
Einseitige Öffentlichkeit
Klaus Peter Krause

Jeder kann jetzt im Internet nachlesen, was einzelne Landwirte und Agrarunternehmen jährlich an staatlichen Hektarbeihilfen bekommen. Unter Strafandrohung hat die EU-Kommission nun auch Bayern gezwungen, die Namen und Beträge je Betrieb preiszugeben. Ist das wirklich rechtens? Gezahlt wird der Betrag zum einen als Ausgleich für die allmähliche Abkehr von der jahrzehntelangen staatlichen Preisstützung und von den produktgebundenen Sonderprämien. Schrittweise soll er sich verringern und eines Tages ganz auslaufen. Damit ist er eine vertretbare Anpassungsbeihilfe. Zum anderen gilt er als Entgelt für die Landschaftspflege, die Landwirte mit der Bodenbewirtschaftung leisten. Liegt es im öffentlichen Interesse, die heutige Kulturlandschaft zu erhalten, wenn das ohne Landwirte und ohne dieses Entgelt nicht gelänge, ist auch das vertretbar. Bezahlt wird eine beanspruchte Dienstleistung. Offenzulegen, wer im einzelnen wieviel hiermit verdient, greift in Persönlichkeitsrechte ein. Solche Rechte unterliegen dem Datenschutz. Was, wenn nicht sie, sollte ihm denn wohl sonst unterliegen?

Wäre aber nicht immerhin die Anpassungshilfe für jeden einzelnen Empfänger öffentlich auszuweisen, weil sie eine Subvention ist? Wer das verlangt, müßte dann aber ebenso fordern, daß die Empfänger aller sonstigen Subventionen mit den empfangenen Beträgen ebenfalls namentlich ins Internet gestellt und öffentlich gemacht werden, also zum Beispiel wer wieviel Sozialhilfe bekommt, wer wieviel an Investitionszuschüssen erhält und – jetzt in der großen Finanzkrise – mit wie vielen staatlichen Milliarden jede einzelne Bank unterstützt wird. Die Namen und Subventionsbeträge nur für die Landwirtschaft preiszugeben, ist Ungleichbehandlung und damit eine Diskriminierung.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen