© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/09 07. August 2009

Kritik an Fünfprozenthürde bei EU-Wahl
Gute Erfolgsaussichten
von Eike Erdel

Der von dem Staatsrechtler von Arnim beim Bundestag gegen die Gültigkeit der Europawahl eingelegte Einspruch ist nur ein formal notwendiger Schritt vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts. Dann werden die Verfassungshüter wieder einmal über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Fünfprozentklausel entscheiden. Bisher hat das Gericht die Fünfprozenthürde für verfassungsgemäß erachtet, weil dadurch eine Zersplitterung der Parlamente verhindert und damit deren Funktionsfähigkeit gewährleistet werde.

Was aber auf Bundes- und Länderebene als Garantie für die Bildung von stabilen Regierungen noch nachvollzogen werden kann, soll nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch auf kommunaler Ebene und für das Europaparlament gelten. Bereits 1979 hat das Bundesverfassungsgericht die Sperrklausel bei der Europawahl für zulässig erachtet, obwohl das Europaparlament zu dieser Zeit reine Beratungsfunktionen und damit deutlich weniger Kompetenzen als heute hatte.

Dennoch kann man dem neuen Angriff auf die Sperrklausel nicht von vornherein jede Erfolgsaussicht absprechen, denn mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht auch die früher bei Kommunalwahlen für zulässig erachteten Fünfprozenthürden gekippt.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen