© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  33/09 07. August 2009

Meldungen

Europawahl: Von Arnim erhebt Einspruch

BERLIN. Der Speyerer Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat beim Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europaparlament erhoben (siehe auch den Kommentar auf Seite 2). Nach seiner Auffassung ist die Fünfprozenthürde für die Europawahl rechtswidrig. Sperrklauseln widersprächen den Grundsätzen der Demokratie, der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Parteien. Sie seien nur dann nicht verfassungswidrig, wenn sie sich durch zwingende Gründe des öffentlichen Wohls rechtfertigen ließen, so von Arnim. Solche Gründe bestünden im Fall der Europawahl jedoch nicht, da das Europäische Parlament im Gegensatz zum Bundestag und zu den Landtagen keine Regierung wählt. Der Wegfall der Fünfprozentklausel im deutschen Europawahlgesetz werde daher „zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung relevanter Belange führen“, ist sich der Jurist sicher.

 

Homo-Ehe: Anspruch auf Witwergeld

STUTTGART. Homosexuelle Lebenspartner eines Beamten haben nach dessen Tod Anspruch auf Witwergeld. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor. Geklagt hatte ein Mann, der mit einem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammengelebt hatte und dem nach dessen Tod von dem Dienstherrn das Witwergeld verweigert worden war. Nach Ansicht der Richter hat der Kläger aufgrund der Antidiskriminierungsrichtlinie der EU, die unter anderem eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung verbietet, aber Anspruch auf die Zahlung. Das Gericht hat mit dieser Entscheidung nach eigenen Angaben seine Rechtsprechung, die Rechte eingetragener Lebenspartner zu stärken, weiter fortgeführt.

 

„Taschenkarte“ gibt Soldaten mehr Rechte

Berlin. Bundeswehrsoldaten dürfen in Afghanistan künftig häufiger von ihrer Waffe Gebrauch machen. Die sogenannte „Taschenkarte“, die die Richtlinien für das Verhalten der Soldaten in Einsätzen regelt, wurde vom Bundesverteidigungsministerium entsprechend überarbeitet und geändert. Von nun an dürfen die Soldaten ihre Waffen auch gegen Personen einsetzen, „die angehalten werden sollen, angehalten wurden oder sich in Gewahrsam befinden“. Bislang war laut Taschenkarte der Schußwaffengebrauch gegen flüchtende Personen verboten. „Zu hoffen bleibt, daß mit den neuen Grundsätzen auch mehr Klarheit für die staatsanwaltschaftlichen Ermitlungen erreicht wird“, sagte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert (CDU). Es sei unwürdig, wenn Soldaten nach dem Schußwaffengebrauch mitunter mehrere Monate unter hoher psychischer Belastung warten müssen, bis das Verfahren gegen sie abgeschlossen wird.

 

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Ton zwischen Union und SPD verschärft sich
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Nein, auch nach der Bundestagswahl wird es mangels Alternativen wieder zu einer Großen Koalition kommen. 14,0 %

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