© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  38/09 11. September 2009

S. 6 – 7 BRENNPUNKT

Kartell der Kontrolleure
Jugendschutz im Internet: Fragwürdige Programme und Filter offenbaren das Wirrwarr geschäftlicher, juristischer und politischer Interessen / Pornoindustrie als Kooperationspartner
Hinrich Rohbohm

Normalerweise nutzt er es nicht. Marco kennt sich im Internet aus, hat seinen eigenen PC. „Heute geht’s nicht anders“, sagt der 15jährige, als er am Alten Markt in der Kölner Innenstadt vor der Multimedia-Station der Deutschen Telekom steht. „Schnell mal etwas nachsehen“ möchte er. „Ausnahmsweise.“ Und auch nur fünf Minuten. 50 Cent kostet ihn das. Der Mindestbetrag, den das Telekommunikationsunternehmen vom Internet-Nutzer verlangt. Inzwischen gibt es deutschlandweit mehr als 1.000 solcher Multimedia-Stationen, die von der Telekom aufgestellt wurden.

Doch der Surfspaß im weltweiten Netz ist für Marco begrenzt. Der Schüler weiß das längst. Er weiß, daß er hier keine sogenannten jugendgefährdenden Seiten aufrufen darf. So sind beispielsweise Seiten mit allzu gewalttätigen Bildern oder pornographische Seiten für Marco nicht abrufbar. Der Grund: Ein Filterprogramm sorgt dafür, daß für Jugendliche nicht geeignete Seiten gar nicht erst aufgerufen werden können. „Alles schon ausprobiert“, gibt er lässig von sich. „Aber wenn sich jemand in meinem Alter das ansehen will, dann findet er immer einen Weg“, sagt er.

Kinder und Jugendliche im Netz. Laut einer KIM-Studie des medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest (mpfs) aus dem Jahr 2006 sind allein unter den 12- bis 13jährigen 87 Prozent zumindest gelegentlich online, bei den Zehn- bis Elfjährigen sind es 78 Prozent. Angesichts der unbegrenzten Möglichkeiten im täglichen Datenverkehr und des millionenfachen freien Zugangs zu Seiten des World Wide Web sind die jungen Surfer vor allem der Gefahr des sexuellen Mißbrauchs durch Pedokriminelle ausgesetzt.

„Die Anzahl derer, die täglich im Internet ‘mißbraucht’ werden, läßt sich kaum realistisch einschätzen“, heißt es dazu auf der Internetseite „Netkids.“ Allein 2.000 Kinder würden als langfristig vermißt gelten, 200.000 Kinder als sexuell mißbraucht. Möglichkeiten, die Kontaktaufnahme zwischen Opfer und Täter im Internet zu verhindern, gibt es derzeit nicht, Filterprogramme sind zumeist nutzlos. Der Inhaber eines Kölner Computer-Fachgeschäftes kann das bestätigen. „Es gibt immer Möglichkeiten, solche Filter zu umgehen. Wenn sich einer anstößige Seiten heruntergeladen hat, so lassen sie sich blitzschnell verbreiten“, sagt er. Immer mehr Jugendliche hätten heute ein internetfähiges Mobiltelefon. „Haben die erstmal raus, wie sie auf solche Seiten kommen, tauschen sie ihren Fund mit anderen per Bluetooth-Funktion aus.“

Hinzu kommt, daß es eine perfekte Filtersoftware nicht gibt. Welche Seiten sind als jugendgefährdend einzustufen? Wie weit soll der Jugendschutz gehen und wo beginnt bereits die Zensur? Wer sind die Entscheider darüber, welche Seiten im Netz zu sperren sind und welche nicht? Die Informationen der  Netzbetreiber hierüber sind äußerst spärlich. „Ja, wir haben ein Filterprogramm bereits installiert“, ist sich der Berater eines Kölner Vodafone-Shops sicher. Wer etwa ein internetfähiges Handy kaufe, könne keine jugendgefährdenden Seiten aufrufen. Was das für ein Programm sei? Der Verkäufer weiß es nicht. „Dafür sind wir nicht ausgebildet“, entgegnet er. Er telefoniert mit Kollegen. Mit „Experten“, die „sich da auskennen müßten“. Eine Antwort erhält er nicht. Statt dessen schreibt er eine Telefonnummer auf, eine sogenannte Jugendschutz-Hotline.

„Die können Ihnen alles dazu sagen“, erklärt er. Doch der Anruf bei der Hotline ist ernüchternd. Von wem die Filtersoftware sei, wisse man nicht, heißt es bei der Hotline. Auch nicht, nach welchen Kriterien die Seitensperrung erfolge. „Das geht Sie gar nichts an, das sind Firmeninterna“, blafft der Hotline-Mitarbeiter in den Hörer. Und verweist den Anrufer wieder zurück an die Läden der Netzbetreiber. Die würden es sich mit dem Verweis auf Hotlines einfach machen. Das Thema Jugendschutz sei sensibel, kein Betreiber wolle sich da in die Karten schauen lassen.

Auch in den Geschäften der Telekom sind die Auskünfte dürftig. Wie bei Vodafone wird auf die Jugendschutz-Hotline verwiesen. Mehr könne man nicht tun. Netzfilterprogramme seien nicht vorinstalliert, könnten aber auf Wunsch der Eltern zum Einsatz kommen.

Ein Prinzip, daß auch von JuSProg angewandt wird, einem Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in den Telemedien. JusProg setzt sich zusammen aus einer Filtersoftware und einer Filterliste. Auf dieser Liste befinden sich zahlreiche Internetadressen, die von JuSProg geprüft und in ein Inhalts- und Altersraster eingruppiert wurden. Ruft der Nutzer eine Internetseite auf, sieht die Software in der Liste nach und läßt die Seite nur zu, wenn die Alters­einstufung mit dem eingestellten Alter in der Software übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, wird die Seite nicht angezeigt. Dabei greift JuSProg auf das Filtersystem der Internet Content Rating Association (ICRA) zurück, einer internationalen Organisation, die unter anderem von den Online-Dienstleistern AOL, Microsoft, T-Online und der Bertelsmann-Stiftung gegründet wurde. Zusätzlich setzt der Verein ein eigenes Filterprogramm ein, daß der Internetnutzer auf seinem Computer installieren kann.

Mit zweifelhaftem Erfolg. Denn die Software sperrt nicht nur jugendgefährdende Seiten. So wurden in der Vergangenheit auch die Webauftritte der Grünen, der Piratenpartei oder der taz  als jugendgefährdende Seiten angezeigt. Und auch die JUNGE FREIHEIT wird in der Seitenkontrolle auf der JuSProg-Homepage mit dem Merkmal „ab 14 Jahre“ versehen. Dagegen kam bis vor kurzem bei der entsprechenden Abfrage für die äußerst freizügigen Seiten von bild.de der Hinweis, daß diese nicht im Filter enthalten seien. Dabei verlinkt das Boulevardblatt seinen Netzauftritt mit eindeutigen erotischen Inhalten wie etwa Blue Vista, Erotik 1 oder Seitensprung-Treff. Und auch für den Internetauftritt der Jugendzeitschrift Bravo ergab der Aufruf ein „nicht... im Filter vorhanden“. Ein Vorgang, der für einen schalen Beigeschmack sorgte. Denn bild.de ist einer der Unterstützer von JuSProg. Und Bravo wiederum ist ein Produkt der Bauer-Verlagsgruppe, dessen Tochtergesellschaft Inter Publish GmbH einer der Betreiber von JuSProg ist.

Ohnehin ist der als gemeinnützig agierende Verein eng mit der Porno- und Erotikindustrie verbandelt. Neben Inter Publish sind unter anderem Beate Uhse, die Fundorado GmbH, Orion und Lomex Media als Betreiber mit im Boot. Vorsitzender von JuS­Prog ist zudem Mirko Drenger, der gleichzeitig auch Geschäftsführer des Sex- und Erotikportals Fundorado ist, einem Tochterunternehmen des Erotik-Konzerns Orion. Ebenfalls gehört Stefan Goetz dem Vorstand an. Der Lehrbeauftragte am Institut für Management der Universität Flensburg ist als Syndikusanwalt für die Orion Versand GmbH tätig und übt dort ebenfalls die Funktion des Daten- und Jugendschutzbeauftragten aus. Das dritte Vorstandsmitglied ist Radek Koslowski. Der 37jährige ist Redaktionsleiter bei der Inter Content KG, ein Tochterunternehmen der Bauer-Verlagsgruppe. Ein Jugendschutzprogramm, das von der Erotikbranche betrieben wird? Das wirft Fragen auf.

Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind Anbieter von soft­erotischen Inhalten dazu verpflichtet, Filme entweder nur zwischen 22 und 6 Uhr zu zeigen oder durch technische Mittel den Zugang für Jugendliche zu erschweren. Das kann durch die Eingabe und Prüfung der Personalausweisnummer des Internetnutzers erfolgen oder durch eine von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannte Filtersoftware. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro oder sogar mit einem Verbot der weiteren Verbreitung geahndet werden. Ein Geschäftsrisiko, daß die Erotikportale vermeiden möchten. Aus diesem Grund gründeten sie vor sechs Jahren JuSProg. Die von dem Verein entwickelte Filtersoftware befindet sich seit 2005 in einem offiziellen Modellversuch mit der KJM. Andere Programme ließ die Kommission bisher nicht zu.

Daß nicht jugendgefährdende Medien und sogar Parteien durch JuSProg plötzlich mit dem Bannstrahl der Indizierung belegt werden, erklärt der Verein mit einer noch nicht ausgereiften Technik und der Tatsache, daß man noch in der Testphase sei. Tatsächlich sind Grüne und Piratenpartei inzwischen wieder von der Filterliste verschwunden. Und warum taz.de und jungefreiheit.de nun mit dem Hinweis „ab 14 Jahre“ versehen sind, während die linksextremistische Junge Welt als unbedenklich gilt, ist auch kaum nachvollziehbar.

Grund genug sich zu fragen, wer bei JuSProg darüber entscheidet, welche Seiten auf die Filterliste kommen. Laut Aussage des Vereins existiert seit 2003 ein aus lediglich zwei Mitarbeitern bestehendes sogenanntes Rating-Team, das für die Prüfung und Bewertung von Internetseiten zuständig ist. Wer aber sind die beiden Personen, denen damit eine derartige Machtfülle in die Hand gegeben wurde, daß sie über Leben und Tod der Internetauftritte von Unternehmen und Organisationen entscheiden können? Die Sperrvorschläge entstammen von Crawlern, einer Software zur Durchsuchung des Internets, heißt es bei JuSProg. Doch wie verläßlich ist die Software? Von wem wurde sie entwickelt?  Es sind die Fragen, bei denen sich die Netzanbieter in Schweigen hüllen. Fragen, die Hotline-Mitarbeiter plötzlich laut werden lassen und Verkäufer wortkarg machen.

„Das ist projektorientiert“, lautet die etwas kryptisch anmutende Antwort vom JuS­Prog-Vorsitzenden Mirko Drenger auf die Frage, warum bild.de und bravo.de nicht im Netzfilter des Vereins enthalten sind. Auf der entsprechenden Filtersoftware seien hingegen auch diese Seiten im Filter dabei, beteuert Drenger. Zu der Frage, wer die Filterliste erstellt und welches Unternehmen die entsprechende Software bereitstellt, möchte er keine Angaben machen. 

„Man muß das schon kritisch hinterfragen“, meint dagegen eine Sprecherin der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die namentlich nicht genannt werden möchte. Daß das Filtersystem fehlerhaft ist, sei von der Stelle bereits mehrfach moniert worden. Schon vor JuSProg habe es zwei Modellversuche für eine Filtersoftware gegeben. Doch sowohl das System der Cybits AG als auch das der Inter Content Rating Association (ICRA) war von der KJM nicht anerkannt worden. Ob JuSProg anerkannt werde, sei „bisher nicht absehbar“. Zudem sei die Resonanz auf das Programm äußerst gering.

Seit dem 1. April 2003 ist die Institution für die inhaltliche Kontrolle des Internets zuständig. Sie setzt sich aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Landesjugendministerien benannten Sachverständigen sowie zwei von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde zusammen. Bei letzteren handelt es sich um den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger (SPD), sowie die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), Elke Monssen-Engberding.

Die KJM kann bei Verstößen gegen den Jugendschutz eingreifen. Doch die Funktion der Internet-Kontrolle nehmen in zunehmendem Maße andere war. So ist etwa „Jugendschutz.net“ der KJM angebunden. 1997 von den Jugendministern der Länder gegründet, überprüft sie für die KJM „jugendschutzrelevante Inhalte im Internet“. Dabei  kooperiert die Organisation unter anderem mit dem Bundesfamilienministerium und der Bundeszentrale für politische Bildung. Seit 1998 geht sie auch gegen Rechtsextremismus vor.

Ein gesonderter Link auf der Netzseite von jugendschutz.net weist auf das Thema hin. „Rechtsextreme Gruppen und Personen nutzen das Internet, um rassistische Hetze und neonazistische Propaganda zu verbreiten“, heißt es da. Jugendschutz.net entziehe dabei „unzulässigen Angeboten die Plattform und erarbeitet medienpädagogische Handreichungen, um Haß-Propaganda zu entlarven und Zivilcourage im Netz zu fördern“. Gefahr durch Linksextremismus oder Islamismus sieht die Organisation offenbar nicht. Kein Link dazu, nicht mal ein Wort darüber. Verantwortlich für den Inhalt ist Friedemann Schindler, ein 55 Jahre alter Sozialpädagoge aus Bremen. Telefonisch erreichbar ist er nicht. Ein stets aktivierter Anrufbeantworter nimmt Anfragen von Bürgern entgegen.

Weitere Befugnisse hat die KJM auf Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle übertragen. Mit dem Ergebnis, daß die Kommission sich hauptsächlich mit deren Überwachung begnügt, während die Überprüfung von Internetseiten durch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Anbieter e.V. (FSM) erfolgt. Die FSM ist im November 2005 als Einrichtung von der KJM anerkannt worden. Damit ist die Bekämpfung jugendgefährdender Inhalte plötzlich von einer staatlichen auf eine nicht-staatliche Ebene transferiert worden. So ist nun die FSM für die Bearbeitung von Bürgerbeschwerden ebenso zuständig wie für die Aufklärungsarbeit zur Förderung der Medienkompetenz von Eltern und Kindern. Mit im FSM-Vorstand dabei: Inter-Content-Redaktionsleiter und JuSProg-Vorstandsmitglied Radek Koslowski.

In einem 2006 für Suchmaschinenanbieter entwickelten Verhaltenskodex der FSM hatten sich die Anbieter freiwillig verpflichtet, Internetadressen, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt wurden, in ihren Ergebnislisten nicht mehr anzuzeigen. Dazu wurde in Kooperation mit der „Selbstkontrolle Suchmaschinen“ das sogenannte „BPjM-Modul“ entwickelt. Dieses Modul funktioniert so: In Zusammenarbeit mit den Suchmaschinenanbietern  erstellt die BPjM Listen indizierter Netzangebote, welche als Basis für das BPjM-Filtermodul dienen. Das Modul wird dann von den Suchmaschinenbetreibern eingesetzt, um indizierte Seiten vor deutschen Nutzern zu verbergen. Entsprechende Angebote werden somit bei Suchanfragen nicht mehr aufgeführt, existieren für den Internetnutzer damit praktisch nicht mehr.

Ein Vorgang, der von Kritikern auch als „faktische Zensur“ bezeichnet wird. Denn durch die Indizierung wird auch für Erwachsene der Seitenzugang erschwert, da die entsprechenden Werke nicht beworben und im Versandhandel nur unter strengen Auflagen verkauft werden dürfen. Für das betroffene Medium wird ein Produkt damit unwirtschaftlich, es verschwindet vom Markt. Und Journalisten erwähnen in ihren Berichten indizierte Medien zumeist nicht, um möglichen Ärger zu vermeiden. Weil Namen und Adressen indizierter Medien nicht veröffentlicht werden, sind Diskussionen darüber, ob diese Form der Zensur zu Recht erfolgte, ebenfalls nicht möglich, zumal die entsprechenden Online-Auftritte dann nicht mehr in den Suchmaschinen aufgeführt werden. Eine Institution wie die BpjM existiere in keiner anderen westlichen Demokratie, merken Kritiker im Internet an.

Doch damit nicht genug. Mit dem Vorhaben von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren und dabei geheime Sperrlisten unter Verwaltung des Bundeskriminalamts ohne rechtliche Kontrolle zu verwenden, gewinnt die Diskussion um Informationsfreiheit eine noch schärfere Dimension. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag inzwischen verabschiedet. Bei Kritikern machen dagegen Schlagworte wie „Zensursula“ und „Stasi 2.0“ die Runde. Ihre Befürchtung: Das Gesetz ist eine gegen Kinderpornographie unwirksame Maßnahme. Die zur Sperrung errichtete Infrastruktur könne darüber hinaus problemlos für weitere Zensurmaßnahmen verwendet werden, da sie eine Kontrolle unliebsamer Inhalte ermögliche.

Übrigens: Nach intensiven Recherchen der JUNGEN FREIHEIT über die zweifelhaften Filterergebnisse auf der Seite von JuSProg ist der Verein offensichtlich tätig geworden. Seit kurzem werden auch die Seiten von bild.de und bravo.de mit dem Filter-Vermerk „ab 14 Jahre“ versehen.

 

www.bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung)

nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums

hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewußtsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken

entsendet ihren Präsidenten Thomas Krüger (SPD) in die KJM kooperiert mit Jugendschutz.net siehe Artikel JF 35/09 („Bundeszentrale für Desinformation“)

 

www.jugendschutz.net

1997 von den Jugendministern aller Bundesländer gegründet überprüft jugendschutzrelevante Inhalte im Internet

recherchiert seit 1998 über Rechtsextremismus und entzieht

unzulässigen Angeboten die Plattform. Linksextremismus und Islamismus bleiben unerwähnt

erarbeitet medienpädagogische Handreichungen, um „Haß- Propaganda zu entlarven und Zivilcourage im Netz zu fördern“

kooperiert mit der Bundeszentrale für politische Bildung

ist organisatorisch an die KJM angebunden

arbeitet der KJM mit der Kontrolle des Internets zu

 

www.jugendschutzprogramm.de

bietet eine Filtersoftware für jugendgefährdende Inhalte an wird unter anderem von Erotikanbietern wie Beate Uhse, Orion sowie dem Tochterunternehmen des Bauer-Verlags „Inter Publish GmbH“ betrieben

wird unter anderem von bild.de unterstützt

bis zur JF-Recherche waren bild.de und bravo.de (Bauer-Verlag) im JuSProg-Filter auf der Internetseite nicht aufgeführt

ist von der KJM als Modellversuch zugelassen worden

ein zweiköpfiges Rating-Team überprüft Internet-Seiten

 

www.bild.de

Online-Auftritt von Deutschlands größter deutscher Tageszeitung und im Internet einer der meistbesuchtesten deutschen Netzseiten

war bis zu den JF-Recherchen nicht im JuSProg-Filter der JuSProg-Internetseite aufgeführt

unterstützt das Filterprogramm JuSProg

ist verlinkt mit Erotik-Angeboten wie Blue Vista, Erotik 1 oder Seitensprung-Treff

 

www.kjm-online.de (Kommission für Jugendmedienschutz)

wurde am 1. April 2003 gegründet

setzt sich aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten der Bundesländer, vier Sachverständigen der Landesjugendministerien sowie dem Präsidenten der BpB und der Vorsitzenden der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpJM) zusammen

ist zuständig für die inhaltliche Kontrolle des Internets

delegiert Befugnisse auf die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM)

arbeitet mit Jugendschutz.net zusammen, gibt der Organisation Kontrollbefugnisse

kooperiert mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpJM)

genehmigte das JuSProg-Filterprogramm als Modellversuch und entscheidet auch im Falle einer staatlichen Anerkennung der Software

 

www.bravo.de

Netzauftritt der größten deutschsprachigen Jugendzeitschrift gehört zum Bauer-Verlag, der mit seiner Tochterfirma „InterPublish“ Mitbetreiber von JuSProg ist

war bis zu den JF-Recherchen nicht im JuSProg-Filter der Internetseite aufgeführt

Fotos: Ursula von der Leyen:  Die Bundesfamilienministerin (CDU) will Kinderpornographie im Netz bekämpfen, Wolfgang Schäuble:       Der Bundesinnenminister (CDU) setzt sich mit Hilfe des BKA für die Sperrung von Internetseiten ein: „Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“, Heinz Bauer: Der Chef des Bauer Verlages hat mit seinem breiten Geflecht an Erotik- und Pornotiteln im Druck- und Onlinebereich ein großes Interesse an einem ungebremsten Geschäft, Kai Diekmann: Der Bild-Chefredakteur verfügt mit dem Online-Auftritt des größten deutschen Boulevardblattes im SpringerVerlag über eines der meistfrequentierten Internet-Portale für Erotik- und Pornoangebote, Nicht immer gut behütet:  Jugendschutz im Internet ist angezeigt – doch wem soll man sich anvertrauen?

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